Organisation

Referat für Kirchenmusik

Aktuelle Regelungen für Kirchenmusiker und zum Unterricht im Herbst 2021

in Hinblick auf die Corona-Pandemie

Vieles ist trotz Corona-Pandemie inzwischen wieder möglich, es gilt jedoch weiterhin gewisse Regeln einzuhalten.

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass Veranstaltungen und Unterricht unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen sowie der 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet, gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-ÖV)) stattfinden können.

Auch Chorproben können unter gewissen Auflagen durchgeführt werden. Es gelten nach wie vor die Empfehlungen des Österreichischen Chorverbands.

In der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste, wirksam ab 15. September 2021, finden Sie die genauen Regelungen zur liturgischen Musik. Wir freuen uns darüber, dass derzeit auch Gemeindegesang wieder möglich ist, wenn auch teilweise nur bei Tragen einer FFP2-Maske.

In untenstehenden Dokumenten sind alle Informationen nachzulesen.

Änderungen finden Sie aktuell auf unserer Homepage.