Organisation

Referat für Kirchenmusik

Chorische Stimmbildung

 (© Foto: KIMU)
(© Foto: KIMU)

Das Referat für Kirchenmusik bietet engagierten Kirchenchören in der Diözese Gurk einmal im Jahr eine durch die Diözese geförderte und daher kostenlose chorische Stimmbildung an.

Wir möchten

Singen als „innigste Form der Musik“, die „uns zum Klangkörper macht [und] Körper, Geist und Seele in Schwingung bringt“ (Hermann Rauhe)

in den Fokus rücken, und das im Einklang mit den zahlreichen Chorsängerinnen und -sängern in unserer Diözese.

In Absprache mit dem Kirchenmusikreferat bekommen die Chöre einmal jährlich bis zu vier Einheiten (1 Einheit ≙ 50 Minuten) Stimmbildung, die direkt über das Kirchenmusikreferat abgerechnet und bezahlt werden. Die Einteilung dieser vier Einheiten erfolgt in Absprache mit dem/der Stimmbildner/in und dem/der Chorleiter/in. Je nach den Gegebenheiten kann dies ein halber Probentag, zwei Abende, mehrfaches Einsingen o.ä. sein.

Wie kommen Sie also zur kostenlosen chorischen Stimmbildung für Ihren Chor?

Die einzige Voraussetzung für die Inanspruchnnahme der kostenlosen chorischen Stimmbildung ist, dass der Chor mindestens sechs Gottesdienste pro Jahr gestaltet. Die Bestätigung dieser aktiven Tätigkeit des Chores in der Pfarre erfolgt durch die Unterschrift des zuständigen Pfarrers auf dem Förderungsantrag für chorische Stimmbildung, den Sie in untenstehender Datei finden.

Sie retournieren uns das ausgefüllte Formular:

Sobald der Antrag eingegangen und bearbeitet ist, werden Sie von uns kontaktiert, und mit dem/der Stimmbilder/in nähere Details besprochen, sowie der bzw. die Termin(e) vereinbart. Die Zuteilung der Termine erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen, da nur ein begrenztes Jahreskontingent zur Verfügung steht.

Und schon geht’s los mit der chorischen Stimmbildung... Wir wünschen viel Freude und Erfolg!