Organisation

Referat für Kirchenmusik

Service

für Kirchenmusiker

Aufgrund vermehrter Anfragen zur Besoldung von Kirchenmusikern und zur Verleihung der Cäcilien-Abzeichen hier die Informationen auch online:

Besoldungsordnung für die Kirchenmusiker

Mit 1. Jänner 2024 gelten folgende Stundensätze für die Besoldung von Kirchenmusikern:

  • Tarif A (Hochschule 2. Diplom, Master) - € 32,99
  • Tarif B (Hochschule 1. Diplom, Bachelor; Konservatorium) - € 28,17
  • Tarif C (Diözesane Orgelprüfung, Kirchenmusik C-Prüfung) - € 23,48
  • Tarif D (ohne Prüfungsnachweis) - € 15,65

Kirchenchor-Auszeichnungen: Cäcilien-Abzeichen

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Gurk, Nr. 2/2013)

Wie schon bisher werden Kirchenchormitglieder für langjähriges Mitwirken im Kirchenchor durch Ehrenurkunden des hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs auf Antrag des Pfarrseelsorgers und des Pfarrgemeinderates (an das Ordinariat) geehrt.

Es können zusätzlich auch für Kirchenchormitglieder ansteckbare Cäcilienabzeichen beantragt werden.

Mit Wirksamkeit vom 1.7.2011 werden die Cäcilienabzeichen
- in Bronze nach 10 Jahren
- in Silber nach 20 Jahren
- in Gold nach 40 Jahren
vergeben.

Die Gebühren für die Cäcilienabzeichen betragen:
- Bronze: € 15,00
- Silber: € 20,00
- Gold: € 25,00

Anträge bitte an das:
Kanzleramt
Msgr. Dr. Jakob Ibounig
Mariannengasse 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Allgemeine musikalische Hinweise