Anpassung der Corona-Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste
Gültig ab 19.05.2021
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Veröffentlicht OE-Admin / KlWal
Im Vorfeld der Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 19. Mai hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auch auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.
Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (das Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) sind weiter gültig. Jedoch wird ab 19. Mai der Gemeindegesang wieder möglich sein; dieser ist aber "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang zu reduzieren". Im Bereich des Chorgesanges gibt es ebenfalls Öffnungsschritte, wie wir in unserem letzten Artikel bereits informiert haben.
Erleichterungen wird es auch bei Taufen und Trauungen geben. Genaueres finden Sie in untenstehender Datei sowie auf der Homepage der Österreichischen Bischofskonferenz.
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