Organisation

Referat für Kirchenmusik

Bestimmungen für die Probentätigkeit von Chören ab 19. Mai 2021

Die aktuellen Empfehlungen des Chorverbands Österreich

Wir möchten über die aktuellen Empfehlungen des Chorverbands Österreich hinweisen, die auf den Bestimmungen der Covid-19-Öffnungsverordnung, die vorläufig bis 16. Juni 2021 gelten soll, basieren.

Unter Einhaltung nicht unbeträchtlicher Auflagen soll ab 19. Mai 2021 gemeinsames Singen wieder erlaubt sein.

Da jegliches Treffen von vier oder mehr Personen aus unterschiedlichen Haushalten als „Zusammenkunft“ gilt, sind die in § 13 Abs 8 COVID-19-Öffnungsverordnung festgelegten Bestimmungen zu befolgen.

Chöre, die Vereine sind, haben zwar deutlich mehr Möglichkeiten die gemeinsame Probentätigkeit wieder aufzunehmen, dies ist jedoch mit einigem Aufwand verbunden. So ist z. B. jede Probe mit mehr als zehn Personen spätestens eine Woche davor anzeigepflichtig, jede/r Sänger/in muss getestet, geimpft oder genesen sein, eine dafür verantwortliche Person ist zur Registrierung und Datenaufnahme aller Teilnehmer/innen verpflichtet, in Innenräumen müssen für jede Person mindestens 20 qm zur Verfügung stehen, und noch einiges mehr, was einen ‚normalen Probenbetrieb‘ momentan noch nicht zulässt. Die bereits bestehenden Hygienemaßnahmen müssen natürlich weiterhin befolgt werden. Chöre, die keine Vereine sind, haben weniger Auflagen zu erfüllen, dürfen jedoch nur in den engen Grenzen der Covid-19-ÖV proben.

In untenstehenden Dateien finden Sie alle Detailbestimmungen.

Eine Probentätigkeit der Chöre, wie wir sie vor der Pandemie gewohnt waren, ist momentan also noch nicht möglich, doch die Zuversicht besteht, dass sich die Situation mit der fortschreitenden Immunisierung unserer Bevölkerung weiterhin verbessern wird, und es auch beim gemeinsamen Singen wieder eine Rückkehr zur 'alten Normalität' geben wird.

Über aktuelle Änderungen informieren wir auf unserer Homepage sowie im monaltichen KiMu-Newsletter.