Organisation

Referat für Kirchenmusik

Regelungen für Chöre und zur liturgischen Musik

Gültig bis 28. Feber 2022

Der Versuch die Corona-Pandemie einzudämmen erfordert immer wieder Anpassungen der gültigen Regeln.

Update 28. Feber 2022
Die seit 19. Februar geltenden Regelungen werden bis 4. März verlängert
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Update 19. Feber 2022: Mit der neuen Verordnung werden die Corona-Regelungen für Chöre wie folgt verändert und sindd nun vorläufig bis 28. Februar 2022 gültig.

Die mit 19. Februar veränderten Regelungen für Chöre gemäß der 4. COVID-19- Maßnahmenverordnung (i.d.F. der 5. Novelle) gelten bis inklusive 28. Februar 2022. Zusätzlich erlassene Verordnungen der Länder sind im jeweiligen Bundesland zu beachten.

Grundsätzliche Regelungen für Chöre:

→ Proben, Auftritte und Konzerte gelten als Zusammenkünfte (§ 14).

→ An Zusammenkünften dürfen Sänger:innen mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen bzw. getestet) teilnehmen. Dies gilt auch für Proben zu beruflichen Zwecken oder zur beruflichen künstlerischen Darbietung in fixer Zusammensetzung.

→ Der Chorverband Österreich empfiehlt jedenfalls den Nachweis eines negativen Tests einer befugten Stelle (idealerweise PCR-Test) bei allen Zusammenkünften.

Bitte lesen Sie in untenstehenden Dokumenten alle Details zu den momentan aktuellen Vorgaben..