Organisation

Referat für Kirchenmusik

Aktuelle Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

wirksam ab 10. Juni 2021

Regelungen zur liturgischen Musik

Gemeindegesang
Gemeinsames Singen und Sprechen sind wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Gemeindegesang wieder möglich, muss aber in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang reduziert werden.

− Bei Messfeiern:

  • Es sollte nicht verzichtet werden auf: Gloria (wenn vorgesehen), Kehrvers zum Ant-wortpsalm, Ruf vor dem Evangelium, Sanctus und ein für den Tages- oder Festgedan-ken besonders geeignetes Lied;
  • Empfohlen werden vor allem Gesänge im Wechsel zwischen Kantorin bzw. Kantor und Gemeinde (z.B. Refrainlieder, Psalmen, Responsorien usw.) sowie Instrumentalmusik (Orgel und/oder andere Instrumente) an den dafür vorgesehenen Stellen: zur Eröff-nung, während der Gabenbereitung und zur Kommunion, am Ende des Gottesdienstes.
  • Die Lieder und Gesänge der Gemeinde sollen grundsätzlich begleitet werden (mit Orgel, Keyboard oder Gitarren);
  • bei Wort-Gottes-Feiern sollte nicht verzichtet werden auf:
    Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf vor dem Evangelium, Gesänge zum Lobpreis, ein für den Tages- oder Festgedanken besonders geeignetes Lied;
  • Zu beachten sind die (rechtlichen) Hinweise unter www.liturgie.at.

- Tagzeitenliturgie:bei Laudes und Vesper sollen wenigstens Hymnus, Responsorium breve und Benedictus/Magnificat gesungen werden.

- Chorgesang im Gottesdienst ist möglich unter Einhaltung folgender Voraussetzungen:

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft / getestet / genesen gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-ÖV), der bei der Chorleitung dokumentiert werden muss;
  • Einhalten des Abstands von mindestens 1 Meter – für die Dauer des Singens ohne FFP2-Maske.
  • Für die Proben von Kirchenchören gelten die Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung (vgl. die Informationen auf der Website der Österreichischen Kirchenmusikkommission sowie das Informationsblatt „Empfehlungen des Chorverband Österreich“).
  • Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre, sowie für Vokal/Instrumentalensembles.


- Gottesdienste im Freien:

  • Empfohlen ist die Begleitung des Gemeindegesangs und der Kantorinnen und Kantoren durch Bläser.
  • Hinsichtlich der Zahl der Mitwirkenden an der Kirchenmusik ist die oben genannte Abstandsregel zu berücksichtigen, generelle Beschränkungen gelten nicht mehr.