Organisation

Referat für Kirchenmusik

Aktuelle Regelungen zur liturgischen Musik 

lt. den Rahmenbedingungen der Österr. Bischofskonferenz wirksam ab 1. Juli 2021

Ab 1. Juli kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichsten Punkte:

Allgemeine Regeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend (alternativ kann auch die FFP2-Maske getragen werden).

Gemeindegesang
Gemeinsames Singen und Sprechen unterliegen keiner Einschränkung.

Chorgesang
Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- Einhaltung der "3 G"-Regel (genesen, geimpft, getestet) und Dokumentation darüber bei der Chorleitung

- Der Mindestabstand und die Maskenpflicht entfallen.

Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre,sowie für Vokal- / Instrumentalen-sembles.

Gottesdienste unter freiem Himmel:
Empfohlen ist die Begleitung des Gemeindegesangs und der Kantorinnen und Kantoren durch Bläser.

Des weiteren gelten die Empfehlungen des Chorverband Österreich, der auch die aktuelle Rechtslage für Chöre sehr gut zusammengefasst hat (siehe unten).

Die momentan gültigen Regelungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste entnehmen Sie bitte der aktuellen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz, siehe auch untenstehende Datei.

Weitere Informationen sind auch auf der Seite der Österreichischen Kirchenmusikkommission zu finden.