Organisation

Referat für Kirchenmusik

Rechtliche Grundlage: Gottesdienst im Live-Streaming

Neuer Zusatzvertrag zum Streaming von Gottesdiensten

Zusatzvertrag zum Pauschalvertrag zwischen Literar-Mechana und Österreichischer Bischofskonferenz

Bislang mussten Lieder und Liedtexte bei Streams von Gottesdiensten nach 72 Stunden offline genommen werden. Diese Beschränkung fällt vorerst nun weg.

Der aktuelle Zusatzvertrag zum Pauschalvertrag sieht das Recht vor, Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen oder zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, anderen Veranstaltungen gottesdienstlichen Charakters bzw. kirchlichen Feierlichkeiten öffentlich zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichmachung ist nicht mehr - wie bislang - auf 72 Stunden begrenzt, sondern zeitlich unbeschränkt.

Der Zusatzvertrag gilt befristet bis 31.12.2021.

Bedingungen

Bei der Übertragungen muss sichergestellt sein, dass der „stream“ (direkt nach dem Lied oder im Abspann) auch die Urheber (also Komponist bzw. Textdichter) nennt.

Texthefte für den Download im Internet dürfen keine Lieder enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind (rechtefrei sind Stücke, deren Urheber bereits seit 70 Jahren verstorben sind).

Genauere Details finden sie auf der Seite der Österreichischen Kirchenmusikkommission und dem Portal des Österreichischen Liturgischen Instituts.

Achtung:

Auch Notenbild ist urheberrechtlich geschützt

Gesänge, die etwa aus dem "Gotteslob" kopiert werden, sind auch in ihrem Notenbild urheberrechtlich geschützt. Feierhefte und Liedtexte, die für die einmalige Verwendung in einem Gottesdienst vervielfältigt werden, sind (bis zu einer Auflage von 1.000 Stk.) gedeckt.
Andere Formen der Verwendung des Druckbildes der Noten bedürfen der Einholung der Rechte. Diese Abdruckrechte erteilt für den Stammteil des "Gotteslob" die "Ständige Kommission für das Gotteslob/Stammteil" (gotteslob@liturgie.de) und für den Österreich-Eigenteil die "Ständige Kommission für das Gotteslob-Österreich" (gottetslob@liturgie.at)

Detailhinweise für das Kopieren von Gesängen aus dem Gotteslob finden sie hier