Organisation

Katholische Aktion

Der Beihilfe zum Selbstmord das Licht entgegen halten

Iris Straßer und Rudolf Likar am dritten Adventsonntag

Die Vorsitzenden Iris Straßer und Rudolf Likar blicken auf die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bezüglich Sterbehilfe und sehen darin einen Auftrag an uns alle, als Gesellschaft dagegen zu halten, damit Leben lebenswert ist und die Würde eines jeden unantastbar bleiben kann.

Wer definiert menschenwürdiges Sterben?

Die Beihilfe zum Selbstmord ist somit verfassungskonform. Damit soll die persönliche Freiheit auf ein würdiges Sterben gewährleistet werden. „Wir hinterfragen in diesem Zusammenhang, wer definiert überhaupt menschenwürdiges Sterben?“ Rudolf Likar, Vizepräsident der Katholischen Aktion.

KA-Präsidentin Iris Straßer vertieft: „Entscheiden was recht ist, das hat der VfGH getan. Entscheiden, was gut ist, das ist unsere Aufgabe als Menschen, als soziale Wesen. Denn nicht alles, was rechtens ist, ist auch gut. Wir müssen als Gesellschaft verstärkt die Frage stellen, wie ein gutes Leben in einer sich verändernden, liberalen und ungebundenen Gesellschaft gelingt.“

Allein sein, individuell und selbstbestimmt leben, das anzustreben ist Teil des sozialen Wandels. Aber hat das nicht auch die Schattenseite des unumstößlichen „Allein“? Junge Menschen, das belegen zahlreiche Studien, wünschen sich Familie, Geborgenheit, gute Freunde, Sicherheit.

Gleichzeitig gelten Werte wie Flexibilität, Schnelligkeit und ein in alle Lebensbereiche wirkender Optimierungstrieb als erstrebenswert. Wir stoßen mit unserem rechtsfokussierten und konsumgetriebenen Wohlfahrtsverständnis zunehmend an, entfernen uns von dem, was letztlich zählt. Die Menschen, die Beziehungen, die Zugehörigkeit. Wird Egoismus im Namen der Freiheit die Solidarität letztendlich abschaffen?

Rahmenbedingungen für ein lebenswertes Leben

Jetzt in der Zeit der Covid-19-Pandemie schützen wir die alten und vulnerablen Bevölkerungsgruppen, indem wir sie nicht besuchen, sie isolieren. Aber nehmen wir ihnen ohne Besuch nicht das letzte Stück eines guten Lebens, der Verbindung zu anderen Menschen, zur eigenen Familie? Brauchen wir nicht einander, gegenseitige Aufmerksamkeit, das Mitfühlen und die Anteilnahme? Ist seelisches Wohlbefinden nicht wichtiger als physisches? Unsere Anerkennung und Achtung gilt allen, die Besuche von Angehörigen bei Sterbenden immer zugelassen haben, auch wenn sie sich vielleicht gegen rechtliche Bestimmungen gestellt haben. „Der Gerichtshof hat entschieden. Nun geht es darum, entsprechende Gesetze zu verabschieden. Es wird sich an der Arbeit der politischen Entscheider zeigen, welchen Wert Solidarität und Schutz des Lebens künftig haben. Werden trotz der straffreien Beihilfe zur Selbsttötung die Gesetze einen ebenso großen Schutzwall für alte und vulnerable Gruppen bilden wie die Maßnahmen in der Pandemie?“ Rudolf Likar.

„Würde ist nicht gleich Recht. Und nicht alles, was recht ist, ist auch richtig und gut. Reden wir über ein gutes und würdiges Leben und Sterben, nicht nur über Möglichkeiten, ein schlechtes und unwürdiges Leben selbstbestimmt zu beenden.“ Iris Straßer.