Pfarre

Völkermarkt

KONVERSION UND REVERSION

 (© Foto: Internet)
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KONVERSION

  • Für die Aufnahme von Personen in die röm.kath. Kirche, die in einem anderen christlichen Bekenntnis getauft wurden oder noch nie der katholischen Kirche angehört haben, ist beim Bischöflichen Ordinariat um Bevollmächtigung anzusuchen (unabhängig vom Alter des Bewerbers).
  • Die aufnahmewillige Person oder die Erziehungsberechtigen wenden sich an den Ortspfarrer und suchen um die Aufnahme an.
  • Nach der Genehmigung des Antrags durch das Bischöfliche Ordinariat folgt die Zeit, in der sich der Konvertit mit den Fragen des katholischen Glaubens auseinandersetzt.

Zuständig für die Aufnahme ist:

  • Der Pfarrer der (Haupt-) Wohnsitzpfarre.
  • Ein anderer, durch das Bischöfliche Ordinariat bevollmächtigter Priester.
  • Ein bevollmächtigter Diakon, wenn bei der Konversion die Firmung nicht gespendet wird.

Vorzulegende Dokumente:

  • Identitätsnachweis und Meldezettel, wenn die antragstellende Person nicht perönlich bekannt ist.
  • Geburtsurkunde.
  • Bei religionsunmündigen Personen schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
  • Taufschein, bzw. Nachweis über die christliche Taufe.
  • Nachweis über den Kirchenaustritt aus der letzten gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft.

REVERSION

Revertiten (in die kath. Kirche zurückkehrende Katholiken) sind Personen, die die Taufe in der kath. Kirche erhalten und später diese Glaubensgemeinschaft durch einen offiziellen Akt verlassen haben (Austritt).

Die Vorgangsweise für die Wiederaufnahme geschieht ähnlich wie bei der Konversion.

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