Pfarre

Völkermarkt

TODESFALL

 (© Foto: Internet)
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Der Tod eines lieben Menschen hinterlässt zwar die Spur seines Lebens, zugleich aber auch eine Lücke, die niemand schließen kann und die denen, die ihm liebevoll verbunden sind, schmerzhaft bewusst wird. Der Gedanke an den Tod wird vielfach verdrängt, weil er Ängste und Unsicherheit auslöst. Mit ihm konfrontiert, fühlen wir uns oft überfordert. Die folgende Übersicht über die notwendigen Formalitäten soll ihnen in einer emotional schwierigen Zeit Hilfestellung bieten.

  • Der Todesfall wird beim Pfarramt gemeldet (telefonisch oder persönlich), zugleich wird auch die Bestattung informiert.
  • Der Zeitpunkt der Beerdigung wird gemeinsam mit dem Pfarrer und der Bestattung festgelegt.
  • Die Datenaufnahme erfolgt sowohl bei der Bestattung als auch im Pfarrhof. Für die vollständige Matrikeneintragung in der Pfarre ist die Sterbeurkunde des Verstorbenen erforderlich .
  • Die Angehörigen des Verstorbenen besprechen dann mit dem Pfarrer den Beerdigungsablauf und die organisatorischen Details.
  • Als Begräbnisgebühr wird von der Pfarre ein Betrag von € 85 verrechnet.

 

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