Pfarre

Völkermarkt

EHE

 (© Foto: Internet)
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  • Das Eheverständnis der katholischen Kirche kommt zur Sprache.
  • Das Trauungsprotokoll wird ausgefüllt.
  • Der Traugotttesdienst, sein Aufbau und sein Sinn werden besprochen.
  • Lieder, biblische Lesungen und Gebete können Sie gemeinsam aussuchen.
  • Es ist zu überlegen, ob jemand von den Hochzeitsgästen eine Lesung oder die Fürbitten übernehmen kann.
  • Persönliche Fragen und Wünsche können angesprochen werden, wie z.B. besonderer Blumenschmuck, Auswahl der Musikstücke, Fotografieren während des Trauungsgottesdienstes, etc.

Voraussetzungen für das Trauungsprotokoll:

Grundsätzlich für das Trauungprotokoll zuständig ist:

  • Bei rein katholischen Brautpaaren die (Haupt-)Wohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams.
  • Bei Mischehen (einer der Partner ist nicht römisch-katholisch) die (Haupt-)Wohnsitzpfarre des katholischen Partners.
  • Aus berechtigten Gründen kann das Trauungsprotokoll auch in einer anderen Pfarre aufgenommen werden, dazu ist die Erlaubnis einer für die Aufnahme des Trauungsprotokolls zuständigen Pfarre notwendig.

Vorzulegende Dokumente:

  • Amtlicher Lichtbilausweis, falls die Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind.
  • Geburtsurkunde
  • Meldenachweis, wenn die Adresse nicht bekannt ist.
  • Die standesamtliche Heiratsurkunde, falls die Personen schon länger in einer standesamtlich geschlossenen Ehe leben.
  • Von der Taufpfarre aktuell ausgestellter Taufschein (das gilt auch für Christen, die zu einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft gehören). Dieser Taufschein darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Die Vorlage eines Taufscheins allein genügt nicht!
  • Spezielle Fälle werden konkret mit dem Pfarrer besprochen.

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