Pfarrleben unter den aktuellen Corona-Bestimmungen
Es ist uns ein Anliegen, Sie über die jeweils gültigen Vorgaben und Details betreffend die Feiern und Zusammenkünfte in der nächsten Zeit zu informieren.
Da sich die Bestimmungen sehr kurzfristig ändern können, bitten wir Sie, öfter einen Blick in die Schaukästen beim Pfarrhof und vor der Kirche zu werfen.
AKTUALISIERUNG auf einen Blick:
Für Gottesdienste gilt die aktualisierte Rahmenordnung bzw. das Präventionskonzept der BIKO vom 05. März 2022.
Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Ein Mindest-Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw.des Gottesdienstraumes) verpflichtend.Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
- Der Gemeindegesang unterliegt keiner Einschränkung..
- Chorgesang ist erlaubt (Es gelten die Bestimmungen der Österreichische Kirchenmusikkomission)
- Bei „sakramentalen Feiern aus einmaligen Anlass“ (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) muss ein Präventionskonzept abgesprochen werden.
- Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Live- stream3 etc.) eine Unterstützung sein.