Geben Sie Ihre monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage ein. (Diese ergibt sich aus Ihrem monatlichen Bruttogehalt minus Sozialversicherungsbeitrag sowie evtl. staatl. Freibeträge.)
€
Oder geben Sie Ihr Jahreseinkommen laut Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres ein
Davon werden 1,1 % berechnet und der allgemeine Absetzbetrag von € 50 abgezogen
Das ergibt einen Kirchenbeitrag vor Abzug eventueller kirchlicher Absetzbeträge von
Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag (€ 34) wird Ihnen vom Finanzamt gewährt:
Anzahl der Kinder für welche Sie Familienbeihilfen beziehen: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Ihr Kirchenbeitrag beträgt jährlich:
Diese Berechnung kann die genaue Berechnung durch Ihre Kirchenbeitragsstelle nicht ersetzten.