Sternsingen-Hygienekonzept aktualisiert
Neuer Stand: 22. Dezember 2021

Das Hygienekonzept für die kommende Sternsingeraktion wurde am 22.12.2021 entsprechend der aktuellen Vorgaben nochmals geringfügig überarbeitet.
Es gibt folgende Neuerungen:
Gesetzliche Anforderungen – Unterwegs mit den Sternsingergruppen:
Der 2. Unterpunkt wurde neu formuliert und lautet nun:
- Für Personen ab 12 Jahren bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht ist der Ninja-Pass bzw. in schulfreien Zeiten (Weihnachtsferien) ein gleichartiger Test (PCR oder Antigen-Test einer befugten Stelle) erforderlich. (Alter Text: Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflichteinem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Für die Zeit der Weihnachtsferien (wenn kein Ninja-Passverfügbar ist) gilt für über 12-Jährige voraussichtlich auch die 3 G-Regelung (je nach neuer Verordnung, die für 21.12. angekündigt ist)).
Am Ende der gesetzlichen Anforderungen wurde ein Punkt ergänzt, nämlich
- Dokumentation der Kontaktdaten (siehe Empfehlungen Punkt 11). Die Empfehlungen unter Punkt 11 lauten wie schon bisher: Aus organisatorischen Gründen sind die Kontaktdaten aller Beteiligten und die Zusammensetzung der Gruppen ohnehin gut dokumentiert. Die Sammlung und Aufbewahrung dieser Daten sollte bei den Corona-Verantwortlichen für die Sternsingeraktion liegen, die auch über die Umsetzung der Hygienemaßnahmen wachen und als Ansprechperson für Eltern, Begleitpersonen, etc. dienen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 28 Tage.)
Empfehlungen – 1. G-Regel und Mund/Nasenschutz bzw FFP2-Maske:
Der ehemals 2. Unterpunkt wurde auf zwei Unterpunkte aufgeteilt und ist jetzt klarer ausformuliert:
- Für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren wird die 2G-Regelung (am besten mit zusätzlicher Testung) empfohlen. Die gesetzliche Mindestanforderung, die unbedingt erfüllt werden muss, ist 3 G (siehe oben).
- Für 12-15 Jährige die bereits geimpft oder genesen sind wird ebenfalls ein Test empfohlen. Dafür können auch die Antigen-Selbsttests (Achtung: kein offiziell gültiger Nachweis), die beim diözesanen Jungscharbüro bestellt werden können, verwendet werden. Ungeimpfte und nicht genesene Personen dieser Altersgruppe brauchen einen Test einer befugten Stelle (siehe oben)