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Internetredaktion der Diözese Gurk

KI in der Pastoral und was das für uns alle bedeutet

Frühjahrstagung der Pastoralassistent:innen greift Thema auf, das uns alle betrifft

Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)
Pastoraltagung in Tainach/Tinje zum Thema Künstliche Inteligenz in der Pastoral (Foto: © Peter Artl, PAss.)

Vom 6. bis 7. Mai 2026 trafen sich die Pastoralassistent:innen der Diözese Gurk im Bildungshaus Sodalitas in Tainach/Tinje zur alljährlichen Frühjahrstagung. Das Thema: „KI in der Pastoral – Chancen, Grenzen, Risiken." Als Referentin war Cornelia Engler, MBA eingeladen, die im Kommunikationsteam der Diözese Feldkirch tätig ist und dort unter anderem die Online-Redaktion mitgestaltet, Drucksorten layoutet und Mitarbeiter:innen schult. Kein Zufall also, dass sie auch den praktischen Teil übernahm und mit den Teilnehmenden das Grafikdesign-Tool Canva erprobte.

Die Tagung macht deutlich: Künstliche Intelligenz ist längst in der kirchlichen Alltagsarbeit angekommen – und damit auch die rechtlichen wie ethischen Rahmenbedingungen, die damit einhergehen.

Was ist überhaupt KI und was sagt die Kirche zu KI?

Bevor wir auf die rechtlichen Pflichten eingehen, lohnt zum Einen ein Blick auf die Frage, was ist überhaupt KI und zum Anderen auf die kirchliche Positionierung – denn die Katholische Kirche hat sich auf höchster Ebene klar zu Wort gemeldet.

Das Europäische Parlament definiert KI als „ein maschinengestütztes System, das für explizite oder implizite Ziele aus den Eingaben, die es erhält, ableitet, wie es Ausgaben, Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen generieren kann, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können."

Die Idee denkender Maschinen ist nicht neu. Die wissenschaftliche Reise der KI begann Mitte des 20. Jahrhunderts: Die Dartmouth Conference im Sommer 1956 gilt als Geburtsstunde der Künstlichen Intelligenz als akademisches Forschungsgebiet. Für die breite Öffentlichkeit wurde KI erst mit dem Launch von ChatGPT im November 2022 greifbar — 100 Millionen Nutzer in zwei Monaten, wofür Netflix über zehn Jahre gebraucht hat.

Dabei nutzen wir KI schon viel länger, ohne es bewusst wahrzunehmen: in Navigationssystemen, Smartphone-Kameras, Sprachassistenten wie Siri oder Alexa, E-Mail-Spamfiltern, personalisierten Inhaltsempfehlungen in sozialen Netzwerken, Autokorrektur und auch in medizinischen Anwendungen wie der Erkennung von Hautkrebs oder der Analyse von Röntgenbildern. Künstliche Intelligenz betrifft uns als Katholische Kirche genauso wie die gesamte Gesellschaft — sie ist bereits Teil unseres täglichen Lebens.

Am 28. Jänner 2025 veröffentlichte das Dikasterium für die Glaubenslehre das Dokument „Antiqua et Nova", das das Verhältnis von künstlicher und menschlicher Intelligenz aus theologischer Perspektive beleuchtet. Es unterstreicht die Würde des Menschen als Maßstab für jeden technologischen Fortschritt und mahnt zu einer verantwortungsvollen Nutzung von KI – im Dienst des Menschen, nicht auf seine Kosten. Das vollständige Dokument ist auf der Website des Vatikans abrufbar: vatican.va – Antiqua et Nova

Bereits zuvor hat die Päpstliche Akademie für das Leben mit dem „Rome Call for AI Ethics" eine internationale Initiative ins Leben gerufen, die eine ethisch verantwortliche KI-Entwicklung einfordert – unterzeichnet unter anderem von großen Technologieunternehmen und Regierungen. Mehr dazu unter: romecall.org

Ergänzend dazu haben sowohl die Europäische Union als auch die UNESCO Ethikleitlinien für den Umgang mit KI veröffentlicht, die auch für kirchliche Organisationen wertvolle Orientierung bieten.

Was ist der EU AI Act – und warum betrifft er auch uns?

Der EU AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Österreich. Er regelt, wie KI-Systeme entwickelt, angeboten und genutzt werden dürfen – mit dem Ziel, menschenzentrierte und vertrauenswürdige KI zu fördern. Die Regelungen treten schrittweise in Kraft.

Für alle, die beruflich oder ehrenamtlich Inhalte für kirchliche Webseiten, Pfarrbriefe, Social-Media-Kanäle oder andere Medien erstellen, sind derzeit zwei Bestimmungen besonders relevant:

1. Schulungspflicht – gilt bereits seit Februar 2025

Seit dem 2. Februar 2025 sind Organisationen verpflichtet, ihr Personal im Bereich KI zu schulen. Artikel 4 des AI Act hält fest, dass Betreiber von KI-Systemen sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter:innen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das betrifft nicht nur hauptamtliche Mitarbeitende – sondern grundsätzlich alle Personen, die im Auftrag einer Organisation KI-Tools einsetzen.

Die Schulung muss keine rein technische Angelegenheit sein. Entscheidend ist, dass sie zur jeweiligen Rolle und zum eingesetzten KI-System passt – technisches, rechtliches und ethisches Grundwissen verbunden mit praktischer Anwendung. Alle Formen sind zulässig: interne Fortbildungen, Online-Kurse, Präsenzseminare oder Blended Learning.

Empfehlenswert ist außerdem eine Dokumentation: Im Personalakt sollte zumindest festgehalten sein, wann und durch wen eine Schulung stattgefunden hat.

2. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte – ab August 2026

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Vorschriften zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (Artikel 50 AI Act). Nicht jede Nutzung von KI löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus. Hier die wichtigsten Eckpunkte für die Redaktionspraxis:

Keine Kennzeichnung erforderlich, wenn:

  • ein Mensch den KI-generierten Text inhaltlich prüft, überarbeitet und dafür die redaktionelle Verantwortung übernimmt
  • diese Verantwortung klar und nachvollziehbar dokumentiert ist
  • die Inhalte nicht täuschend echt wirken

Kennzeichnung zwingend erforderlich bei:

  • fotorealistischen KI-generierten Bildern – unabhängig davon, ob sie nachträglich von Menschen gesehen wurden
  • KI-generierten Audio- und Videoinhalten, die reale Personen oder Situationen imitieren (Deepfakes)
  • Texten zu öffentlichen Themen, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden

Konkret für unsere Redaktionsarbeit: Wer einen Beitrag mit Claude, ChatGPT oder einem anderen KI-Tool vorbereitet, ihn dann aber selbst inhaltlich prüft, redigiert und freigibt, ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen – sofern die Verantwortung klar ist. Wer hingegen ein KI-Bild realistisch wirkend auf der Pfarrhomepage veröffentlicht, muss es als KI-generiert kennzeichnen. Ausnahmen gelten nur für Satire oder fiktionale Werke.

Auch wer KI rein privat nutzt – etwa um eine persönliche E-Mail zu verfassen – ist nicht betroffen. Sobald Inhalte jedoch für eine Pfarrgemeinde, eine Organisation oder eine öffentliche Webseite erstellt werden, greift das Gesetz.

Was tun bei Unsicherheiten?

In Österreich hat die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) eine eigene KI-Servicestelle eingerichtet, die kostenlos Beratung und Information anbietet: rtr.at/ki

Weitere Schulungsangebote finden sich beim WIFI Österreich sowie bei Digital Austria. Einen guten Überblick speziell für Organisationen bietet auch die WKO zum AI Act.

Fazit

Die Frühjahrstagung in Tainach hat gezeigt: Der Einsatz von KI in der Pastoral ist keine ferne Zukunftsvision, sondern gelebte Gegenwart. Und mit ihr kommen Verantwortlichkeiten – rechtliche wie ethische. Die Kirche hat auf höchster Ebene bereits klar Position bezogen: KI soll dem Menschen dienen, seine Würde achten und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Der EU AI Act gibt dafür nun auch den verbindlichen rechtlichen Rahmen vor.

Als Redakteur:innen, ob haupt- oder ehrenamtlich, sind wir gut beraten, uns mit diesen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Nicht um Angst zu schüren, sondern um KI bewusst, verantwortungsvoll und regelkonform einzusetzen – im Geiste jener ethischen Grundsätze, zu denen sich die Kirche selbst bekennt.

Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf dem Verordnungstext des EU AI Act sowie auf Informationen der RTR-KI-Servicestelle und der WKO. Einzelne Auslegungsfragen – insbesondere zum Begriff „täuschend echt" bei Bildinhalten – sind rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Beratung durch die RTR-Servicestelle.