Organisation

Stabsstelle Bibel und Liturgie

Ausbildung zur Leitung von Segensfeiern

Manche Gottesdienste im liturgischen Jahr sind auch mit einer Segnung verbunden (Darstellung des Herrn, Aschermittwoch, Palmsonntag). Wo immer es möglich ist, steht ein Priester diesen Gottesdiensten vor. In Falle der Abwesenheit des Priesters können auch vom Bischof beauftragte Segensleiter:innen mit der Leitung dieser Feiern betraut werden. Dasselbe gilt für die Besprengung der Gräber an Allerheiligen bzw. Allerseelen und die Speisensegnung zu Ostern.

Ausbildung zur Leitung von Segensfeiern

Die Ausbildung (ein Freitag von 15.00 bis 21.30 Uhr) wird vom Bischöflichen Seelsorgeamt, Stabsstelle Bibel und Liturgie, einmal jährlich in einem der Bildungshäuser durchgeführt, meist im Jänner. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits zur Leitung von Wortgottesdiensten beauftragt sind. Der Besuch der Ausbildung ist die Grundlage für die Beauftragung durch den Bischof. Dazu bedarf es bereits im Vorfeld der Zustimmung durch:

  • die Kandidatin / den Kandidaten
  • den Pfarrer
  • den Pfarrgemeinderat (Zweidrittelmehrheit).

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