Kinderbetreuung: Seit 2009 absetzbar
Auch Ausgaben der Eltern für die Jungschar sind absetzbar!

Kinderbetreuungskosten sind seit 2009 steuerlich absetzbar - bis zu einem Maximalbetrag von 2300€ pro Jahr und Kind. Das Kind darf höchstens zehn Jahre alt sein und muss professionell betreut werden, etwa im Kindergarten oder durch eine "qualifizierte" Person.
Als solche gilt, wer mindestens 16 ist und eine mehrstündige Schulung nachweisen kann - zum Beispiel den Grundkurs der Katholischen Jungschar.
Seit 20. Juli 2011 ist bekannt, dass ab sofort nicht mehr nur die reinen Betreuungskosten (die es in der Jungschar ja meist nicht gibt, da ehrenamtlich betreut wird) abgesetzt werden können, sondern auch Material-, Transport-, Verpflegungskosten u.Ä. Sprich, für Kinder unter 10 Jahren, die auf ein Lager fahren, bei dem die GLs ausgebildet sind (JS-Grundkurs reicht auf alle Fälle laut Aussage von Marek), kann der gesamte Lagerbeitrag von den steuerzahlenden Eltern abgesetzt werden (sofern sie pro Jahr und Kind nicht mehr als 2300 Euro Betreuungskosten haben). Laut Medien auch rückwirkend für das gesamte Jahr.
Nach dem Einkommenssteuergesetz kann BM Fekter dies durch einen Erlass regeln, dies hat sie gestern in den Medien angekündigt.
z.B. hier: http://kurier.at/nachrichten/4062648.php
Update:
Was ist eine pädagogisch qualifizierte Person?
Pädagogisch qualifizierte Personen sind Personen, die eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung oder Elternbildung im Mindestausmaß von acht Stunden nachweisen können. Die Betreuungspersonen muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für Betreuungspersonen vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ist der Nachweis einer Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und Erziehung oder Elternbildung im Mindestausmaß von 16 Stunden notwendig.