Organisation

Katholische Jungschar

Corona-Update

Gruppenstunden unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich!

Copyright: Pixabay
Eine Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung macht Jungschar-Gruppenstunden wieder möglich! (© Grafik: Pixabay)

Wir freuen uns sehr, gute Nachrichten aus dem Jungscharbüro bekannt geben zu dürfen!

Ab heute, 15. März 2021, sind aufgrund der 4. Novelle zur 4. COVID-19-
Schutzmaßnahmenverordnung Gruppenstunden wieder unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (bis 18 Jahre) gilt:

  • Darf in geschlossenen Räumen und im Freien unter bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen stattfinden.
  • Gruppengröße beträgt maximal 10 Personen bis 18 Jahre plus bis zu 2 volljährige Betreuungspersonen.
    Achtung: Sind Gruppenleiter/innen unter 18 Jahre, gelten sie als Kinder/Jugendliche. Wenn also eine 16-jährige Gruppenleiterin eine Gruppe leitet, dann dürfen noch 9 Kinder in der Gruppe sein.
  • Es dürfen mehrere Veranstaltungen parallel stattfinden, wenn durch räumliche und bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung eine Durchmischung der Teilnehmer/innen ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird.
  • Ausreichende Größe der Räumlichkeiten.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen sowohl Teilnehmer/innen über 10 Jahre als auch Betreuer/innen ein aktuelles behördliches negatives Testergebnis vorweisen. Diese Testverpflichtung entfällt bei Veranstaltungen im Freien.
  • Bei Vorliegen und Einhaltung eines Präventionskonzepts kann entweder der Abstand von 2 m zwischen den Teilnehmer/innen oder das Tragen einer FFP2-Maske oder eines MNS (für TN unter 14 Jahren) entfallen.
    Kurz gefasst: 2 m Abstand: Keine Maske. Weniger als 2 m Abstand (z. B. bei Spielen): Maske.
  • Bei Gruppenstunden im Freien entfällt die Testverpflichtung, es sind jedoch entweder Masken zu tragen ODER der Mindestabstand ist einzuhalten!
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Registrierungspflicht – Führen eines Besucher/innenbuches, einer Anwesenheitsliste o. Ä., damit eine Rückverfolgung möglich ist sowie die Dokumentation der vorgelegten Testergebnisse. Wir empfehlen auch eine Dokumentation der Sitzplatzverteilung.

Die Voraussetzungen zur Durchführung außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit, das entsprechende Bundesgesetzblatt sowie eine Vorlage für ein Präventionskonzept, das auf die jeweilige Situation anzupassen ist, können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
ACHTUNG: NEUFASSUNGEN VOM 16. MÄRZ 2021!

Sollte es hinsichtlich der Regelungen neue Informationen geben, so sind diese unverzüglich hier nachzulesen.

Eine ungefähr einstündige Schulung zum Präventionskonzept bieten wir am Donnerstag, dem 18. März 2021, um 18.30 Uhr an.

Anmeldungen unter ka.kjs@kath-kirche-kaernten.at

So sehr wir diese Öffnungsmöglichkeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen begrüßen, so sehr bitten wir – mit Blick auf die Fallzahlen – weiterhin klug abzuwägen, welche Veranstaltungen notwendig sind und entsprechend vorsichtig zu agieren.