Am 28. Februar 2013 ist Papst Benedikt XVI. von seinem Amt zurückgetreten. Von diesem Zeitpunkt an trägt nun bis zur Wahl eines neuen Papstes das Kardinalskollegium die oberste Verantwortung für die katholische Kirche. In dieser Zeit der Sedisvakanz („leerer Stuhl“) treffen die bereits in Rom weilenden Kardinäle täglich zu „Generalkongregationen“ zusammen, um die bald stattfindende Papstwahl (Konklave) vorzubereiten.
Nach dem Kirchenrecht darf das Konklave frühestens am 15. und spätestens am 20. Tage nach dem Tode oder dem Amtsverzicht eines Papstes beginnen. Benedikt XVI. hatte vor seinem Rücktritt am Donnerstag ein Vorziehen der Wahl um einige Tage gestattet. Alle papstwahlberechtigten Kardinäle sind zur Teilnahme an den Versammlungen verpflichtet, den über 80 Jahre alten ist sie freigestellt.
Das Konklave zur Wahl des neuen Papstes beginnt am 12. März. Das teilte Vatikansprecher Federico Lombardi am vergangenen Freitag mit. Die achte Generalkongregation habe sich darauf geeinigt, dass die Kardinäle am kommenden Dienstag vormittags die Messe "Pro eligendo pontifice" im Petersdom feiern und sich nachmittags zu Wahl in die Sixtinische Kapelle begeben.
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