Spendenabsetzbarkeit NEU

Eine Gesetzesänderung die Vorteile bringt

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar! (© Foto: Bruder und Schwester in Not)
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar! (© Foto: Bruder und Schwester in Not)

Die Gesetzesänderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden bringt Ihnen einige Vorteile: Zukünftig müssen Sie sich nicht mehr selbst um die Sonderausgaben für Ihre Arbeitnehmerveranlagung kümmern. Gemeinnützige Organisationen wie Bruder und Schwester in Not sind ab 1. Jänner 2017 gesetzlich verpflichtet, Spenden direkt dem Finanzamt zu melden, wenn Spenderinnen und Spender diese als Sonderausgabe in ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen wollen.

Alle Daten werden verschlüsselt ans Finanzamt gesendet. Nur die Behörde kann die Daten entschlüsseln, absolute Sicherheit und Datenschutz werden gewährleistet. Wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen wollen, dann melden Sie uns Ihre Daten nur einmal und Sie erhalten automatisch Ihre steuerlichen Begünstigungen.

Dazu benötigen wir bis spätestens Dezember 2017 Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen (wie am Meldezettel geschrieben, z.B. nicht Heinz Huber sondern Heinrich Huber) sowie Ihr Geburtsdatum.

Wie können Sie Ihre Daten an Bruder und Schwester in Not melden?

  • Telefonisch: Frau DI Stefanie Ruttnig (Projektreferentin Bruder und Schwester in Not) Tel: 0676 8772 2406
  • Per E-Mail: Sie schicken uns Ihre Daten bzw. einen Scan des ausgefüllten Formulars unten an bsin@kath-kirche-kaernten.at
  • Per Post: Sie schicken das ausgefüllte Formular unten in einem ausreichend frankierten Kuvert an Bruder und Schwester in Not, Tarviserstraße 30, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Ihre Zustimmung zur Weiterleitung ans Finanzamt können Sie jederzeit widerrufen.

Sollten Sie Ihre Spenden nicht steuerlich absetzen wollen, können Sie die Mitteilung selbstverständlich unterlassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.