Pfarre

St. Marein

Wichtige Informationen für Gottesdienstfeiern und das Pfarrleben in St. Marein

Wichtige Regeln für die Gottesdienste: Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage hat die Bischofskonferenz für Gottesdienste ab 15. Mai Regelungen festgelegt, die natürlich auch in unserer Pfarre zum Wohle aller eingehalten werden. Wir möchten Sie im Folgenden kurz darüber informieren, wie sich das gottesdienstliche und pfarrliche Leben in St. Marein in nächster Zukunft gestaltet:

- Derzeit steht nur das Westportal offen.

− Die maximale Anzahl der Mitfeiernden beträgt für unsere Pfarrkirche laut Verordnung 43 Personen, wobei eine bestmögliche Verteilung anzustreben ist. In jedem Fall ist in der Kirche ein Abstand von mindestens 2 Metern von anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Sollten alle Plätze besetzt sein, sind Sie eingeladen, am Friedhof die Hl. Messe, die durch Lautsprecher übertragen wird, mitzufeiern.

− Für das Betreten der Pfarrkirche und der Filialkirchen ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen (gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr).

− Große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sind zu vermeiden.

− Beim Kircheneingang wird ein Desinfektionsmittelspender bereitgestellt, um die Hände vor dem Betreten der Kirche zu reinigen.

− Ein Willkommensdienst der Pfarre ist als Service am Kircheneingang vorgesehen. Dieser wird auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten, kann aber nicht für ein Zuwiderhandeln verantwortlich gemacht werden.

− Der in der Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen (z. B. Kommunionempfang) unterschritten werden.

− Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes problematisch ist, wird der Priester in der Regel diesen Schutz nicht tragen.

− Es ist leider notwendig, das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren.

− Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten: Die Worte „Der Leib Christi“ & „Amen“ entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist.

Öffnungszeiten der Pfarrkirche: Die Pfarrkirche ist für alle wie bisher täglich ab 8 geöffnet.

Werktagsgottesdienste: Für Wochentagsmessen gelten die allgemeinen Bestimmungen für Gottesdienste (siehe Seite 5). Wir feiern wieder in gewohnter Form montags um 8.30 Uhr und Mittwoch bis Samstag um 18 Uhr die Hl. Messe in der Pfarrkirche.

Messintentionen & Kanzleistunden: Messintentionen für den übernächsten Monat können Sie jeweils ab dem 3. Donnerstag des Monats in der Pfarrkanzlei telefonisch (Tel.: 04352/81152) bestellen. Die Pfarrkanzlei ist wieder zu den gewohnten Zeiten (Montag von 9-10 und Donnerstag von 17 - 18.30 Uhr) geöffnet. Wir bitten Sie aber nur in wichtigen Anliehgen persönlich zu erscheinen. Sie können Ihre Wünsche und Anliegen auch telefonisch kundtun (Tel.: 04352/81152)

Taufen und Hochzeiten: Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, wird in einem Vorgespräch mit den Betroffenen abgeklärt werden, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist. Sollte die Feier unaufschiebbar sein, gelten die allgemeinen Regeln für Gottesdienste. Aufgrund der behördlichen Vorgaben und der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist aber die Teilnehmerzahl bei Taufen und Hochzeiten, unabhängig von der Kirchengröße, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis beschränkt (10 Personen). Taufgespräche finden in dringenden Fällen wie gewohnt jeden letzten Donnerstag im Monat um 18.30 Uhr im Pfarrzentrum statt. Es ist jedoch vorher unbedingt notwendig, dass mit Pfarrer Stronski ein Tauftermin fixiert wird und man sich dabei auch zum Taufgespräch anmeldet.

Krankensalbung,-kommunion, Sterbebeistand, Begräbnisse: Auf Wunsch kommt der Priester, um das Sakrament der Krankensalbung zu spenden. Jeden ersten Freitag im Monat wird wieder die Krankenkommunion ins Haus gebracht. Wir bitten dazu um Anmeldung im Pfarramt. Auch die Krankenkommunion wird Kranken gebracht und ebenso wird Sterbenden geistlicher Beistand geleistet. Dabei gilt es die Besuche gut vorzubesprechen und die notwendigen Hygienemaßnahmen zu beachten. Bei Begräbnisfeiern oder Verabschiedungen dürfen maximal 30 Personen anwesend sein. Für weitere Fragen steht Ihnen Pfarrer Stronski auch gerne telefonisch über das Pfarrtelefon 04352/81152 oder die Mobilnummer 069941195 zur Verfügung.

Erstkommunion und Firmungen: Vorerst sind bis 30. Juni alle Firm– und Erstkommunionstermine in unserer Diözese ausgesetzt. Wie es dann weitergeht, hängt auch von der jeweiligen aktuellen Gesundheitssituation ab. Die Erstkommunionkinder und Firmlinge werden aber mit ihren Familien seitens der Pfarre sofort informiert, wenn es neue Details gibt. Als Pfarre sind wir hier natürlich auch an die staatlichen und diözesanen Vorgaben gebunden. Wir ersuchen aber alle Pfarrangehörigen um das besondere Gebet für unsere Firmlinge und Erstkommunionkinder. Gerade als Christen sind wir ja auch im Gebet einander sehr verbunden.

Maiandachten: Maiandachten feiern wir heuet von Mittwoch bis Samstag jeweils eine halbe Stunde vor der hl. Messe in der Pfarrkirche. Die Andachten im Freien entfallen heuer.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Pfarrer Andreas Stronski (Tel.: 0699 100 411 95) oder Pastoralassistent Christian Smolle (Tel.:0650 770 63 37) gerne zur Verfügung. Zusätzlich werden Sie auch über den Pfarrboten und die Schaukästen informiert.