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Bischöfliches Schulamt

Religiöse Übungen in der Diözese Gurk-Klagenfurt

Stand: 05. März 2022

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Foto: BSA

Religiöse Übungen in der Diözese Gurk-Klagenfurt
Stand: 05. März 2022

Die Maßnahmen zum sicheren Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 des BMBWF sind unbedingt einzuhalten.

MNS bzw. FFP2-Masken sind entsprechend den aktuellen schulischen Vorgaben zu tragen.

1. Grundlagen
Es sind folgende - auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben basierende - Richtlinien zu beachten:
- Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (wirksam ab 05.03.2022)
- RIS-COVID-19-Schulverordnung 2021/22
- Erlass zum Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022 (24.2.2022)
- Präventions- und Hygieneregelungen im Schuljahr 2021/22
- Aktuelles zum Thema Corona aus der Bildungsdirektion Kärnten (Aktualisierungen werden laufend von der BD Kärnten an die Schulen übermittelt)

2. Religiöse Übungen in der Osterzeit

Religiöse Übungen (z.B. Schulgottesdienste) sind gottesdienstliche Feiern und Veranstaltungen, in denen der Glaube zum Ausdruck kommt und die der Vertiefung, Förderung und Stärkung der religiösen Lebensüberzeugung und der religiösen Lebenspraxis dienen. Religiöse Übungen sind selbstverständlich erlaubt und sollen auch abgehalten werden.

Osterbeichte in der Schule:

Externe („schulfremde“) Personen (z.B. Priester, Diakon, Seelsorger*innen) müssen einen 3-G-Nachweis vorlegen und eine FFP-2-Maske gemäß den entsprechenden schulischen Vorgaben tragen. Während der Durchführung von liturgischen Diensten sind die Regelungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste in der gültigen Fassung zu beachten.

3. Religiöse Übungen in der Kirche

Für Schulgottesdienste und sonstige religiöse Übungen, die in der Kirche stattfinden, gelten die Bestimmungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste in der gültigen Fassung (wirksam ab 05.03.2022).Gesang unterliegt keiner Einschränkung. Das Tragen einer Schutzmaske wird empfohlen.

4. Religiöse Übungen in der Schule

Bei religiösen Übungen in der Schule gelten die diözesanen Vorgaben für Gottesdienste und den Regelungen des BMBWF für den Schulbetrieb.

Bitte beachten Sie, dass diese Information den Stand zum 05.03.2022 wiedergibt.