Organisation

Bischöfliches Schulamt

Abtretung/Delegation von Schüler*innen

Mit der Zwischenkirchlichen Vereinbarung zum Religionsunterricht im Wege der Abtretung zw. Delegation möchten die Kirchenleitungen und Schulämter den Schüler/inne/n in gutem ökumenischen Miteinander den Besuch des Religionsunterrichts an der eigenen Schule ermöglichen, auch wenn am Schulstandort kein eigener konfessioneller Religionsunterricht angeboten wird. Die Schulämter der Kirchen sind mit der Umsetzung betraut. Dafür sind folgende Schritte vorgesehen:

• Die Erziehungsberechtigten bzw. religionsmündigen Schüler*innen, für die an einer Schule kein Religionsunterricht der eigenen Konfession angeboten wird und die ihren Religionsunterricht im Rahmen des Unterrichts einer anderen Konfession erhalten möchten, richten zu Beginn des Schuljahres ein schriftliches Ansuchen (Brief oder Mail) an das Schulamt der eigenen Kirche.

• Das Schulamt entscheidet über die Genehmigung zur Delegation für das laufende Schuljahr und bittet das anderskonfessionelle Schulamt, die Delegation durchführen zu dürfen. Das anderskonfessionelle Schulamt stimmt der Delegation nach Rücksprache mit der betroffenen Religionslehrkraft zu und informiert die zuständige Schulleitung.

• Die Delegation an den anderskonfessionellen Religionsunterricht gilt für ein Schuljahr. Das Ansuchen ist im folgenden Schuljahr gegebenenfalls erneut zu stellen.

• Zumindest zweimal im Schuljahr kann/soll eine Religionslehrkraft aus der Konfession der delegierten Schüler*innen den Religionsunterricht besuchen. Die Termine für diese Besuche sind zwischen den beteiligten Religionslehrer*innen zu vereinbaren und mit der Schuldirektion zu koordinieren.

• An diesen zu vereinbarenden Unterrichtsterminen werden besonders Gemeinsamkeiten und Unterschiede in dialogischer Form behandelt.

• Im Zeugnis wird in der Zeile des Pflichtgegenstandes Religion die Konfession der Schülerin / des Schülers mitsamt der Note eingetragen, denn der anderskonfessionelle Unterricht wird als Unterricht in der eigenen Konfession anerkannt.