Pfarre

Villach-St. Josef

Pfarrgemeinderat 2012 - 2017

 (© Foto: Heidi Wassermann-Dullnig)
(© Foto: Heidi Wassermann-Dullnig)

- ist für ein zeitgemäßes und situationsgerechtes Seelsorgekonzept in der Pfarre verantwortlich

Die Aktivitäten des Pfarrgemeinderates sind in der Pfarrgemeinderatsordnung geregelt. Unter anderem wird dort festgelegt, welche Kompetenzen dieser hat, wie gewählt wird, Protokollierung und vieles mehr.

Im Folgenden einige Auszüge:

Der PGR ist jenes Kollegium der Pfarre, das zusammen mit dem Pfarrvorsteher(= Pfarrer) für die Seelsorge verantwortlich ist, sie mitträgt und Fragen des pfarrlichen Lebens entscheidet. (=PGR-O §2)

Aufgaben des PPR (gekürzte Auszüge)

Der PGR ist für ein zeitgemäßes und situationsgerechtes Seelsorgekonzept verantwortlich......

  • ....für die Einheit der Christen (Ökumene)
  • ...dass die Grundaufträge Verkündigung, Gottesdienst, Dienst am Nächsten, Dienst an der Gemeinschaft erfüllt werden...dass mindestens alle zwei Jahre zur Pfarrversammlung eingeladen wird
  • ...Einzelpersonen und Gruppen ermutigen, ihre eigenen Fähigkeiten zu entdecken.....
  • ...fördert die Vielfalt des pfarrlichen Lebens
  • ...bildet einen Ausschuss für Verwaltung und Finanzen

Der PGR wird alle 5 Jahre gewählt. (letzte Wahl: März 2012)


Der PGR setzt sich zusammen aus amtlichen Mitgliedern (Pfarrer, PastoralassistentIn), gewählten Mitgliedern und entsandten Mitgliedern (z.B. ReligionslehrerIn)