Pfarre

Villach-Heiligenkreuz

Sitzung des Pfarrgemeinderates der Pfarre Villach-Heiligenkreuz

Regelungen für die Gottesdienste und Veranstaltungen in unserer Pfarre

Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)
Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)

Nach fast drei Monaten fand am 7. Mai um 19.30 Uhr unsere erste Pfarrgemeinderatsitzung nach dem "lockdown" wegen der Coronapandemie statt. Mit der Gesichtsmaske und dem gehörigen Abstand gingen die Pfarrgemeinderäte in den Pfarrsaal. Es wurden die Hände desinfinziert und auf jeden Tisch befand sich für jeden einzelnen eine eigene Flasche Wasser und Willkomensmoncherie. Es wurde der Neuanfang und ihre Umsetzung in unserer Pfarre besprochen. Die Ergebnisse der Beratung können Sie anschließend lesen.

Regelungen für die Gottesdienste und Veranstaltungen in unserer Pfarre
Mit dem 15. Mai treten in unserer Pfarre folgende Regelungen in Kraft bezüglich der Feier der Gottesdienste, des Treffens der pfarrlichen Gremien und Gruppen und der Nutzung der Räumlichkeiten im Pfarrhof:

Gottesdienste

  • Die maximale Anzahl der Mitfeiernden beträgt in unserer Kirche 30 Personen. Der Abstand zwischen ihnen muss mindestens 2 Meter sein.
  • Die Mitfeiernden können nur auf dafür vorgesehenen Orten Platz nehmen. Jeder Platz ist mit einer Reservierungskarte (R) markiert. In einem Haushalt lebende Personen können gemeinsam in einer Bank Platz nehmen.
  • Für das Betreten der Kirche ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen.
  • Beim Betreten der Kirche sind die Hände zu desinfizieren. Dafür steht an Kircheneingang ein Desinfektionsmittelspender.
  • Gemeinsames Singen und gemeinsames Sprechen der Gebete soll auf Minimum reduziert werden.
  • Nur Handkommunion ist unter Einhaltung aller Hygienevorschriften möglich. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände des Kommunionspenders und des Kommunionempfängers keinesfalls berühren dürfen.
  • Die Kollekte erfolgt nicht bei der Gabenbereitung, sondern am Ende des Gottesdienstes bei der Kirchentüre, wo ein Spendenkörbchen bereit gestellt ist.

Treffen der Gruppen und Veranstaltungen

  • Erlaubt sind Veranstaltungen bis maximal 10 Personen.
  • Unser Pfarrhof öffnet seine Türe ab 19. Mai.
  • Ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen (mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird) und im Freien ein Abstand von mindestens 1 Meter ist einzuhalten.
  • Auch bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen sollen, soweit dies aufgrund der sakramentalen Handlungen praktisch möglich ist, die Abstandsregeln eingehalten werden.
  • Taufen und Hochzeiten können mit maximal 10 Mitfeiernden und Begräbnisse bis zu 30 Personen abgehalten werden.
  • Erstkommunion und Firmung werden bis in Herbst verschoben. Dann wird neu entschieden, wann sie stattfinden können.
  • Rosenkranzgebet und Vesper können unter den schon angeführten Auflagen (Mindestabstand von 2 Metern und Mund-Nasen-Schutz) stattfinden.
  • Maiandachten finden weder in der Kirche noch im Freien statt.
  • Unser Pfarrfest ist für dieses Jahr abgesagt.

Öffnungszeiten der Kirche

  • Die Pfarrkirche ist täglich von 9 bis 18 Uhr für Ihr persönliches Gebet geöffnet. Wir bitten um Einhaltung der Vorschriften der staatlichen Behörde bezüglich Abstand, Anzahl der Personen und eventuell Tragens des Mundschutzes!

Pfarrkanzlei und Pfarrhof

  • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Pfarrkanzlei für den Parteiverkehr nur in dringenden Fällen besucht werden. Ansonsten sollte alles andere telefonisch oder per E-Mail geregelt werden. Für Fragen und Informationen sind für Sie unser Pfarrer, Pfarrassistent und Pfarrsekretärin unter den unten angegebenen Nummern erreichbar.
  • Der Pfarrhof und die Pfarrkanzlei dürfen nur mit einer Gesichtsmaske betreten werden. Der Abstand von 2 Meter ist einzuhalten.

Kontakt

  • Pfarrer: 0676 8772 87 14
  • Pfarrassistent: 0676 8772 53 48
  • Pfarrsekretärin: 0676 8772 75 17
  • E-Mail: villach-heiligenkreuz@kath-pfarre-kaernten.at