Die Corona-Zwangspause, was die öffentlichen Gottesdienste betrifft , ist mit heutigem Tag, Gott sei Dank! vorbei. Wir kehren zur gewohnten Gottesdienstordnung zurück mit einer vorläufigen Änderungen:
Der Sonntagsgottesdienst in St. Ulrich um 8.00 entfällt vorläufig. Da pro Teilnehmer 10 m² Fläche für Gottesdienste in geschlossenen Räumen zur Verfügung stehen müssen, haben wir nur für 12 Personen Platz. Es ist aber an Gottesdiensten im Freien gedacht. Der Gottesdienst am Mittwoch um 18.00 Uhr kann aber in der Kirche gefeiert werden.
Für die Feier von Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gelten folgende Auflagen:
· die Beschränkung der anwesenden Personen auf 1 Person pro 10 Quadratmeter
· ein verpflichtend einzuhaltender Mindestabstand von 2 Metern (dies gilt nicht für Personen im gleichen Haushalt)
· das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (für Kinder ab dem 7. Lebensjahr)
· das Desinfizieren häufig genutzter Oberflächen
· eine verpflichtende Einlasskontrolle und entsprechende Ordnerdienste.
Kirchenraumgröße und deshalb mögliche Gottesdienstbesucher:
Pfarrkirche Maria Landskron: 597 m² 60 Personen
Filialkirche St. Ruprecht: 200 m² 20 Personen
Filialkirche St. Ulrich: 130 m² 13 Personen
Über weitere besondere Verhaltensrichtlinien, die ein sicheres Miteinander ermöglichen, werden wir vor Ort informieren.
Ich freue mich mit Ihnen wieder Gottesdienste zu feiern!
Johannes Biedermann
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