Schutzkonzepte der Diözese Gurk
Kinder- und Jugendschutzkonzepte / Gewaltschutzkonzepte / Gewaltpräventionskonzepte
Als Mitarbeiter: innen (haupt- und ehrenamtlich) betreuen wir Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene in verschiedenen Bereichen und arbeiten mit ihnen zusammen. Sie sind uns anvertraut bzw. vertrauen sich uns an und wir begleiten sie. Damit tragen wir eine große Verantwortung für deren körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Deshalb haben wir auch die Pflicht, sie vor jeder Form von Gewalt zu schützen.
Dieser Schutz fordert ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen, bedarf aber als Fundament einer klaren Grundhaltung jeder einzelenen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters - egal ob beruflich oder ehrenamtlich - um entsprechend unserers christlichen Menschenbildes die Begegnenungen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in einer Kultur der Achtsamkeit zu gestalten.
Ein achtsamer, wertschätzender und respektvoller Umgang ist Vorraussetzung für ein gutes Miteinander in der Pfarre. Davon profitieren nicht nur die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, sondern die ganze Pfarrgemeinde. Es ist notwendig, dass uns allen bewusst ist, das Gewalt passieren kann und dass wir mit Menschen zu tun haben, die von (sexualisierter) Gewalt Betroffene sein können. Die Kultur der Achtsamkeit, des Hinsehens und des Ansprechens sowie ein transparentes und konsequentes Handeln professiert alle kirchlichen Mitarbeiter: innen (haupt & ehrenamtlich) im Umgang mit uns anvertrauten und schutzbedürftigen Menschen, Kindern und Jugedlichen.
"Pfarrer oder ihm rechtlich Gleichgestellte tragen als Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleiter besondere Verantwortung für ihre Gemeinde. Sie müssen deshalb Sorge tragen, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarre über die Bestimmungen, Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien zur Prävention von Missbrauch informiert sind. In ihrer Funktion müssen sie bei Verletzung der Bestimmungen und Verhaltensrichtlinien Meldung an die Ombudsstelle erstatten und entsprechende Konsequenzen setzen. Teil der Maßnahme zur Verhinderung von Gewalt und (sexuellem) Missbrauch ist eine breite interne Information.
Aus diesem Grund sollte sich der Pfarrgemeinderat mindestens einmal pro Funktionsperiode mit diesem Thema beschäftigen. Dieser kann und soll dabei auf die Anregungen der Stabsstelle für Prävention von Missbrauch zurückgreifen bzw. auf eigens geschulte regionale Kontakt- und Auskunftspersonen zur Thematik.
Es ist wichtig, das Thema "Nähe und Distanz" in entsprechender Form in die Pfarrgemeinde einzubringen und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu diskutieren. Gerade an die Eltern wird durch eine offene und regelmäßige Behandlung des Themas die eindeutige Botschaft gesendet, dass das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen in der Pfarre an erster Stelle steht.
In jedem Pfarrgemeinderat soll eine Person eigens für die Thematik beauftragt sein (Präventionsbeauftragte bzw. Präventionsbeauftragter in den Pfarren). Diese Person unterstützt den verantwortlichen Priester beim Wachhalten der Thematik und bei der Einhaltung der Rahmenordnung." (vgl. Rahmenordung der kath. Kirche Österreich, 2021, S.41).
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