Organisation

Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt

Gewaltschutz der Diözese Gurk

Verpflichtungserklärung, Verhaltenskodex, Umgang mit Meldungen, Schutz von Kindern- und Jugendlichen und Erwachsenen

Die Erstellung eines Schutzkonzeptes sorgt für Qualität und Handlungssicherheit, falls Grenzüberschreitungen passieren. In der Rahmenordnung der katholischen Kirche , der österreichischen Bischofskonferenz "Die Wahrheit wird euch frei machen" Joh 8, 32 (Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt, 2021) ist formuliert, dass auch jede Pfarre und kirchliche Einrichtungen Gewaltschutzkonzepte zu erstellen hat.

Davon profitieren alle!

Ein Schutzkonzept minimiert nicht nur das Risiko für Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Personen (auch Erwachsene), sondern bietet haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen Sicherheit, weil Zuständigkeiten und Abläufe klar definiert sind. Weiters signalisiert ein Schutzkonzept potentiellen Täter: innen: Wir schauen hin! Und es ist ein klares Zeichen: wir nehmen Gewaltschutz ernst!

"Schutzkonzepte werden verstanden als "ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation".
Dabei geht es um die Auseinandersetzung und Festlegung von Auswahl- und Einstellungskriterien (auch von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) sowie deren Aus,- Fort- und Weiterbildung zum Thema " Prävention von Gewalt". Im Schutzkonzept braucht es einen Verhaltenskodex und es müssen Beschwerdewege beschrieben werden.

Alle Verantwortungsträgerinnen und -träger von Pfarren, Orden, Organisationen wie bspw. Katholische Jungschar oder Katholische Jugend, diözesane Dienststellen und Einrichtungen, kirchliche Stiftungen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (z.B. kath. Privatschulen, Kindertagesheime, elementarpädagogische Einrichtungen,...), Bewegungen und Gemeinschaften haben für ihren Bereich Schutzkonzepte zu entwickeln. Für kirchl. Großveranstaltungen (mehr als 200 teilnehmende Personen) ist zusätzlich ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln (vgl. Rahmenordnung der kath. Kirche, 2021, S. 32)."

Ein Schutzkonzept unterliegt wissenschaftlichen Kriterien und allgemein gültigen Standards (vgl. Allianz Kinderschutz Österreich & www.schutzkonzepte.at) und werden von der Diözese Gurk und der österreichischen katholischen Kirche verbindlich eingehalten.

Hier finden Sie Inhalte unserer Gewaltschutzkonzepte für Pfarren, kath. Privatschulen und andere kirchliche Einrichtungen.