Winterdienst auf Friedhöfen: Diözese Gurk bleibt bis auf weiteres bei bisheriger Praxis
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Veröffentlicht Pressestelle der Diözese Gurk
Foto: Pressestelle/AdobeStock
Klagenfurt, 10. 2. 21 (pgk). Bezugnehmend auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes zum Winterdienst auf Friedhöfen hat heute Mag. Burkhard Kronawetter, Leiter des Amtes für Liegenschaften und Recht der Diözese Gurk, in einem Schreiben an die Kärntner Pfarren darauf hingewiesen, „dass es in der Praxis unmöglich ist, jeden Zuweg zu jedem Grab vom Schnee zu befreien und zu streuen“, und in diesem Zusammenhang die Empfehlung ausgesprochen, bis auf weiteres die bisherige Praxis beizubehalten. „Das bedeutet, dass in der Regel und je nach örtlicher Situation die Hauptwege zum Friedhof geräumt und gestreut werden“, so Kronawetter. Wo dies nicht möglich sei, „ist der Friedhof zu sperren“.
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