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Theologin Anker: Eigene Kirchenbindung prägend für Glaubensweitergabe

Klagenfurt, 24. 1. 19 (pgk). Die Bedeutung der Kirchenbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge für die Weitergabe des Glaubens hat die Innsbrucker Theologin Dr. Elisabeth Anker, Referentin der heute zu Ende gegangenen Pastoralkonferenz im Bildungshaus Sodalitas in Tainach/Tinje in besonderer Weise in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen gestellt.

In Kurzreferaten zum Thema „Glaube in Vielfalt“ hat Anker Motive und Faktoren der Kirchenbindung vorgestellt. Die eigene Kirchenbindung sei, so Anker, prägend dafür, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge den Glauben verkünden und den Menschen begegnen. Entscheidend dafür, was Menschen an der Kirche in besonderer Weise schätzen, seien, so Anker, Motive wie Sicherheit, Rückhalt und Religiosität. Menschen fühlten sich in der kirchlichen Gemeinschaft aufgehoben, erhielten Trost und Unterstützung und sie würden das Engagement der Kirche für Menschen am Rande der Gesellschaft schätzen. Besonders in Krisen und Lebenswenden sei eine kirchliche Begleitung eine große Hilfe. All diese Erfahrungen von Kirche seien ausschlaggebend dafür, dass Menschen sich mit der Kirche verbunden fühlen, so Anker. Diese Bindungskräfte würden eine große Ressource darstellen und könnten noch verstärkt werden, „wenn Seelsorgerinnen und Seelsorger aus der Freude am Evangelium leben, die Feier der Liturgie als Kraftquelle erfahren und sich so gestimmt und gestärkt den Menschen zuwenden.“

Referentin Dr. Elisabeth Anker und Diözesanadministrator Dr. Engelbert Guggenberger (Foto: Pressestelle)
Referentin Dr. Elisabeth Anker und Diözesanadministrator Dr. Engelbert Guggenberger (Foto: Pressestelle)

Weitere inhaltliche Themen der dreitägigen Pastoralkonferenz, die unter der Leitung von Diözesanadministrator Dompropst Msgr. Dr. Engelbert Guggenberger stattfand, waren u.a. der pfarrpastorale Stellenplan unter besonderer Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements in der Pfarre, die Datenschutzgrundverordnung, der Entwicklungsprozess des Bischöflichen Seelsorgeamtes sowie das Diözesane Jubiläumsjahr 2022.