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Gedenkfeier am Loibacher Feld: Katholische Kirche Kärnten erteilt für 2019 keine Erlaubnis zur Feier der hl. Messe

Klagenfurt, 8. 3. 19 (pgk). Diözesanadministrator Msgr. Dr. Engelbert Guggenberger hat dem Ansuchen der Kroatischen Bischofskonferenz um Genehmigung für die diesjährige Feier der hl. Messe im Rahmen des Totengedenkens am Loibacher Feld am Samstag, dem 18. Mai 2019, nicht stattgegeben. Dieser Entscheidung sind eine ausführliche Analyse der Gedenkfeier 2018 sowie zahlreiche Gespräche auf Ebene der Österreichischen und Kroatischen Bischofskonferenz, mit Gläubigen der kroatisch-sprechenden Gemeinde in Kärnten sowie mit Vertretern der österreichischen Sicherheitsbehörden vorausgegangen.
Die Analyse der Gedenkfeier 2018 habe gezeigt, dass die im Vorfeld von Bischof Schwarz als Bedingung für die Erlaubnis zur hl. Messe festgelegten Auflagen und Vorgaben „zum überwiegenden Teil nicht eingehalten wurden bzw. werden konnten“, begründet Diözesanadministrator Guggenberger die Entscheidung in einem Schreiben an die Kroatische Bischofskonferenz.

Hl. Messe im Rahmen der Gedenkfeier am Loibacher Feld (Archivfoto 2017) Foto: Archivfoto
Hl. Messe im Rahmen der Gedenkfeier am Loibacher Feld (Archivfoto 2017)

Die heilige Messe am Bleiburger Feld sei, so Guggenberger in dem Schreiben, „Teil einer Veranstaltung, die politisch instrumentalisiert und Teil eines politisch-nationalen Rituals ist, das einer selektiven Wahrnehmung und Deutung von Geschichte dient“. Das Gesamterscheinungsbild der Veranstaltung am Bleiburger Feld schade dem Ansehen der Katholischen Kirche und sei vor allem auch dazu angetan, „der Katholischen Kirche in Kärnten im Falle einer Erlaubnis der Liturgiefeier zu Recht zu unterstellen, sie würde die Instrumentalisierung eines Gottesdienstes zu politischen Manifestationen dulden und die entsprechende Distanz zu faschistischem Gedankengut vermissen lassen“.

Veranstalterin des alljährlichen Opfergedenkens am Loibacher Feld, das unter Patronanz des Kroatischen Parlamentes stattfindet, ist die Katholische Kirche in Kroatien gemeinsam mit dem „Bleiburger Ehrenzug“. Die hl. Messe auf privatem Grundstück ist ein Teil der Feier und setzt bei Mitwirkung eines Bischofs die Zustimmung der Katholischen Kirche in Kärnten als zuständige Ortskirche voraus.