Organisation

Pressestelle

Diözese Gurk erweitert Corona-Präventionsmaßnahmen in Kärntner Pfarren

Ab 24. Juli wieder Maskenpflicht für Gottesdienstbesucher beim Betreten und Verlassen der Kirchen

Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)
Foto: Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

Klagenfurt, 22. 7. 20 (pgk). Die Diözese Gurk verschärft zusätzlich zur derzeit geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste die Corona-Präventionsmaßnahmen in den Kärntner Pfarren: Ab Freitag, dem 24. Juli, müssen Gottesdienstbesucher beim Betreten und Verlassen der Kirche wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das hat Generalvikar Dr. Johann Sedlmaier heute den Verantwortlichen in den Kärntner Pfarren in einem Schreiben mitgeteilt. Außerdem ordnet die Diözesanleitung an, bis auf weiteres während der Kommunionspendung die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ zu unterlassen, und empfiehlt, das gemeinsame Singen, vor allem in kleineren Kirchen, einzuschränken.
Im Schreiben der Diözesanleitung wird überdies explizit an die verbindliche Einhaltung der Abstands-Regelungen sowie der Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz erinnert.