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Diözesanratssitzung mit Bischof Schwarz in St. Georgen

Zweiter Teil der Sitzung erstmals gemeinsam mit evangelischer Superintendentialversammlung in Fresach

Fest für ehrenamtliche MitarbeiterInnen anlässlich der Kontaktwoche in Wolfsberg im April 2011 (© Foto: Internetredaktion / Fotomax)
Fest für ehrenamtliche MitarbeiterInnen anlässlich der Kontaktwoche in Wolfsberg im April 2011 (© Foto: Internetredaktion / Fotomax)

Klagenfurt, 20. 5. 11 (pgk). Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz leitet am Samstag, dem 21. Mai, den ersten Teil der diesjährigen Frühjahrssitzung des Diözesanrates im Bischöflichen Bildungshaus Stift St. Georgen/Längsee. Nach einem Statement des Kärntner  Bischofs werden das Thema „Ehrenamt“, der Kärntner Delegiertentag im November dieses Jahres und die im nächsten Jahr stattfindenden Pfarrgemeinderatswahlen im Mittelpunkt der Diözesanratssitzung stehen.

Als Zeichen des ökumenischen Miteinanders in Kärnten findet der zweite Teil der Diözesanratssitzung am Freitag, dem 17. Juni, erstmals in Form einer gemeinsamen Sitzung mit der evangelischen Superintendentialversammlung in Fresach statt. Den Rahmen dazu bietet die dortige evangelische Landesausstellung „Glaubwürdig bleiben – 500 Jahre protestantisches Abenteuer“. Den Anlass für diese gemeinsame Sitzung bildet die Präsentation der ökumenischen Broschüre „Schätze des Glaubens. Anregungen zum gemeinsamen Beten, Feiern und Nachdenken“. Nach Statements von Bischof Schwarz und Superintendent Mag. Manfred Sauer stehen Workshops zu den Themen der Broschüre (Bibel, Gottesdienst, Gebet, Kirche) und ein ökumenischer Dankgottesdienst am Programm.

Die mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Diözesanrates, der alle fünf Jahre mit Mitgliedern aus den 24 Dekanaten der Diözese neu zusammengesetzt wird, sind öffentlich. Der Diözesanrat der Diözese Gurk, in dem die Katholikinnen und Katholiken der Diözese repräsentiert sind, ist laut Statut „ein Gremium, das im kirchlichen Heilsdienst den Bischof in seinem Amt mitverantwortlich unterstützt“. Seine vornehmliche Aufgabe ist es, „was die Seelsorgearbeit betrifft, zu untersuchen, zu beraten und daraus praktische Folgerungen abzuleiten“. Dem Diözesanrat gehören unter der Leitung des Bischofs weitere 50 Personen an, die von Amts wegen, durch Wahl oder durch Ernennung bestimmt sind.
Der Diözesanrat fasst Beschlüsse und gibt Richtlinien und Empfehlungen, die durch die Bestätigung durch den Bischof Rechtswirksamkeit erlangen.