Organisation

Plattform „Verwaiste Eltern“

Beurkundung der Sternenkinder

Initiative der Gesetzesänderung ging durch eine ea. Mitarbeiterin der Kärntner Plattform „Verwaiste Eltern“ aus

Mit 1. April 2017 können Eltern rückwirkend ihr Sternenkind in das Personenstandsregister eintragen lassen (© Foto: A. Panger)
Mit 1. April 2017 können Eltern rückwirkend ihr Sternenkind in das Personenstandsregister eintragen lassen (© Foto: A. Panger)

Wir danken dem ORF-Kärnten,  insbesondere der Redakteurin Barbara Frank und ihrem Kameramann, für den einfühlsamen und wertschätzenden Bericht in der Sendung Kärnten Heute vom 22. Jänner 2017.

Kinder die vor,  während oder nach der Geburt versterben werden oft "Sternenkinder" genannt. Bisher wurden Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht nicht beurkundet.  Eine Bestattungspflicht liegt nicht vor und so gibt es in den Kärntner Bezirken Gedenk- und Grabstätten für zu früh verstorbene Kinder. Totgeborene Kinder über 500 Gramm wurden seit jeher  in das zentrale Personenstandsregister eingetragen, die Eltern erhalten eine Geburts- und Sterbeurkunde und müssen laut Kärntner Bestattungsgesetz die Kinder begraben. Durch die ehrenamtliche Mitarbeiterin der Plattform „Verwaiste Eltern“, Anita Ogris, wurde die Initiative im Jahr 2014 von Kärnten aus initiiert. Mit 1. April 2017 tritt das Gesetz  in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können betroffene Eltern Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht auf eigenem Wunsch nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung  vom Standesamt bescheinigen lassen.

Der Link des ORF-Berichts von "Kärnten heute" ist auf der rechten oberen Seite unter externe Links zum Anklicken!