Initiative der Gesetzesänderung ging durch eine ea. Mitarbeiterin der Kärntner Plattform „Verwaiste Eltern“ aus
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Veröffentlicht OE-Admin / AsPa
Wir danken dem ORF-Kärnten, insbesondere der Redakteurin Barbara Frank und ihrem Kameramann, für den einfühlsamen und wertschätzenden Bericht in der Sendung Kärnten Heute vom 22. Jänner 2017.
Kinder die vor, während oder nach der Geburt versterben werden oft "Sternenkinder" genannt. Bisher wurden Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht nicht beurkundet. Eine Bestattungspflicht liegt nicht vor und so gibt es in den Kärntner Bezirken Gedenk- und Grabstätten für zu früh verstorbene Kinder. Totgeborene Kinder über 500 Gramm wurden seit jeher in das zentrale Personenstandsregister eingetragen, die Eltern erhalten eine Geburts- und Sterbeurkunde und müssen laut Kärntner Bestattungsgesetz die Kinder begraben. Durch die ehrenamtliche Mitarbeiterin der Plattform „Verwaiste Eltern“, Anita Ogris, wurde die Initiative im Jahr 2014 von Kärnten aus initiiert. Mit 1. April 2017 tritt das Gesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können betroffene Eltern Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht auf eigenem Wunsch nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung vom Standesamt bescheinigen lassen.
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