Weisung des Bischofs gültig für das Bundesland Kärnten
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Veröffentlicht Pfarradmin - SSe
Aus gegebenem Anlass möchte ich um Verständnis bitten, dass ich keine Begräbnisse am Sonntag vornehmen kann. Die Priester in Kärnten sind diesbezüglich an eine Weisung des Bischofs gebunden. Ich selbst habe dies erst durch eine Beschwerde erfahren, als ich, ohne von dieser Order zu wissen, ein Begräbnis am Sonntag abgehalten habe. Auf meine Nachfrage erhielt ich die Auskunft, die Bestattungsunternehmungen Kärntens haben aus Rücksicht auf ihre Mitarbeiter, die mit ihren Familien die Wochenenden verbringen wollen, um diese Regelung gebeten. Auch wenn ein Bestattungsunternehmen, aus welchen Gründen auch immer, eine Ausnahme macht, bin ich als Priester trotzdem an die Anordnung des Bischofs als meinen Vorgesetzten, gebunden. Wenn allerdings der Sarg, wie es bei manchen Familien der Brauch ist, von Verwandten oder Nachbarn getragen wird, so dass kein Bestattungsunternehmen in Anspruch genommen wird, so bin ich an keine Weisung gebunden, und das Begräbnis kann auch am Sonntag von mir als Priester vorgenommen werden. Ich hoffe mit dieser Information dazu beitragen zu können, dass in Zukunft keine Ärgernisse bei der Begräbnisbestellung auftreten, die eine Familie in einem Trauerfall nur zusätzlich belasten.
Ihr Pfarrer Janusz Kroczek
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