Der Blasiussegen wird nach der Heiligen Messe am Gedenktag des heiligen Blasius, dem 3. Februar, gespendet. Nach Mariä Lichtmess oder am darauffolgenden Sonntag.
Bischof Blasius von Sebaste zählt zu den vierzehn Nothelfern. Die bekannteste Erzählung über Blasius berichtet, wie er während seiner Gefangenschaft in einem römischen Gefängnis einem jungen Mann, der an einer Fischgräte zu ersticken drohte, das Leben rettete. Deshalb erteilt die Kirche den Blasiussegen zum Schutz gegen Halskrankheiten. Darin kommt das gläubige Vertrauen auf die Heilszusage Gottes gerade auch für das leibliche Wohlergehen des erlösungsbedürftigen Menschen zum Ausdruck. Die Spendung des Segens ist seit dem 17. Jahrhundert nachgewiesen.
Bei der Spendung des Blasiussegens hält der Priester oder der Diakon dem Gläubigen zwei gekreuzte brennende Kerzen in Höhe des Halses vor. Der Segen aus dem Benediktionale lautet: Auf die Fürsprache des heiligen Blasius bewahre dich der Herr vor Halskrankheit und allem Bösen. Es segne dich Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist.
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