„Wenn gleichgeschlechtliche Paare oder Paare, die kirchlich nicht getraut werden können oder wollen, um den Segen für ihre Lebensgemeinschaft bitten, soll ihnen dieser nicht verwehrt werden“, schreibt Bischof Josef Marketz: Eine neue Handreichung greift das Anliegen von Papst Franziskus und die darauf beruhende vatikanische Erklärung „Fiducia supplicans“ auf, die diese Segnung ausdrücklich erlaubt. Papst Franziskus hat ausdrücklich darauf verwiesen, „dass es dabei immer wieder um kluge pastorale Begleitung der konkreten Menschen gehen soll. Wenn ein Priester aus persönlichen Gründen nicht segnen möchte, darf er gleichgeschlechtliche Paare nicht abweisen. In diesem Fall ist es seine Aufgabe, sie an einen anderen Priester, Diakon oder eine beauftragte Person zu verweisen“, so der Bischof.
Der Segen bringt zum Ausdruck, dass Menschen dem Wohlwollen Gottes anvertraut werden.
In der „Arbeitsgruppe Regenbogenpastoral“ der Diözese finden Suchende in den verschiedenen Regionen Ansprechpartner und Unterstützung. Die Handreichung, eine Initiative von Seelsorgeamtsdirektorin Elisabeth Schneider-Brandauer und Regenbogenseelsorger Benno Karnel und gedacht für Priester, Diakone und mit der Segnung beauftragte Personen, ist erhältlich (auch in einer zweisprachigen Version) im Referat für Beziehung, Ehe und Familie, Bischöfliches Seelsorgeamt, Tarviser Straße 30, 9020 Klagenfurt.
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