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Kärntner Kirchenzeitung - „Sonntag”

Sonntag: Tag der Familie und der Entschleunigung

Sozialpartner-Einigung zur Ladenöffnung

Mindestens 30 Jahre alt ist die Kärntner Öffnungszeitenverordnung. Nun sorgt ein neuer Entwurf für klare Regeln und Rechtssicherheit – vor allem bei der Sonn- und Feiertagsöffnung. von Gerald Heschl

Die Verhandler Gstättner & Mandl (WK), Brandhuber & Granegger (ÖGB), Pucker (AK) (© Foto: wkk)
Die Verhandler Gstättner & Mandl (WK), Brandhuber & Granegger (ÖGB), Pucker (AK) (© Foto: wkk)

Eines vorweg: Der freie Sonntag ist zwar in der Landesverfassung verankert, Realität ist er für Tausende Handelsangestellte in diesem Land jedoch nicht. Im Sommer und im Winter können Geschäfte in Tourismusgebieten mit Sonderregelungen sieben Tage in der Woche offen halten – und tun es zumeist auch.
In den vergangenen Jahren drängten immer mehr Städte – zuletzt etwa Villach – in Richtung einer totalen Liberalisierung der Öffnungszeiten. Manche Betriebe führten die Sonntagsöffnung quasi durch die Hintertür ein. Die neue Verordnung, die nun vorgestellt wurde, soll dies künftig verhindern und durch klare Regeln festsetzen, was geht und was nicht. Sie ist auch eine Rechtssicherheit gegen Wildwuchs bei der Sonntagsöffnung und für die Sicherung der freien Sonn- und Feiertage.
Dementsprechend zeigten sich die Sozialpartner bei ihrer Präsentation einer neuen Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung hoch zufrieden. Eines wurde klar: Alle Partner bekennen sich zur Allianz für den Sonntag und sind stolz, dass Kärnten als einziges Bundesland den freien Sonntag in der Landesverfassung verankert hat.
Da die bisherige Verordnung schon 30 Jahre alt ist und adaptiert gehört, haben sich Gewerkschaft und Wirtschaftskammer zusammengetan und klare Regelungen vereinbart. Wird diese Regelung von der Landespolitik akzeptiert, gibt es einige Neuerungen. So werden die Jahreszeiten, in denen auch an Sonntagen in Fremdenverkehrsorten geöffnet werden darf, neu geregelt: Nicht mehr der 1. Mai, sondern das Fest Christi Himmelfahrt gilt als „Sommerbeginn“. Auch der Winter wurde entsprechend neu definiert. Er dauert – was die Ladenöffnungen betrifft – vom ersten Sonntag nach Mariä Empfängnis bis einschließlich Ostermontag.
Klarheit geschaffen
Als Entlastung für Teilzeitangestellte wurde erreicht, dass die zusammenhängende Arbeitszeit vier Stunden betragen muss. „Es ist nun nicht mehr möglich, dass etwa Pendler am Vormittag zwei Stunden arbeiten und dann am Nachmittag wieder und dazwischen Wartezeiten haben“, freut sich Jutta Brandhuber von der Gewerkschaft der Privatangestellten.
Auch Jürgen Mandl, Obmann der Sparte Handel in der WK, spricht von einem Erfolg, da für seine Betriebe nunmehr Rechtssicherheit hergestellt wurde. Die bisherigen Regelungen bezeichnet er als „nicht mehr zeitgemäß“, da weder Unternehmer noch Kunden noch Mitarbeiter einen genauen Überblick über die geltende Rechtslage hatten.
Klar definiert sind nunmehr auch jene Tourismuszonen, in denen im Sommer und im Winter auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden darf.
Regionen fallen weg
„Bislang erfolgte die Einordnung als Tourismusregion vielfach auf Zuruf. Auch da wird nun Klarheit geschaffen“, betont Gewerkschafts-Verhandler Günther Granegger. Einige Regionen fallen dabei weg. Auch über konkrete Standorte wurde gefeilscht. Manche Gegenden etwa in und um Klagenfurt und beim Treffener Kreisverkehr fallen nicht mehr in die Regelung und werden künftig ihre Pforten an Sonn- und Feiertagen schließen müssen.
Neu aufgenommen wurden hingegen Brauchtumsveranstaltungen und historische Märkte, wie der Bleiburger Wiesenmarkt, der Eberndorfer Josefimarkt oder das Kufenstechen im Gailtal, das Kranzlreiten in Weitensfeld und der Reiftanz in Hüttenberg.
Mit der neuen Öffnungszeiten-Verordnung soll auch ein neuer Kollektivvertrag dafür sorgen, dass Handelsangestellte in Bezug auf die Sonntagsarbeit Rechtssicherheit haben. So wird die absolute Freiwilligkeit der Arbeit an Sonn- und Feiertagen festgeschrieben. Auch die Arbeit an Feiertagen wird als Überstunden mit 100-prozentigem Zuschlag gerechnet. Für Konfliktfälle wird eine Schlichtungsstelle der Sozialpartner eingerichtet.
Saison wird verkürzt
Seitens der Gewerkschaft freut sich Jutta Brandhuber, dass nunmehr die Saisonen verkürzt wurden und auch die Liste der Fremdenverkehrsorte mit Sonntagsöffnung verkleinert wurde. Für sie sind diese Vereinbarungen „positive Zeichen, dass wir in einer hektischen Zeit, einer Zeit zunehmenden Drucks einen Tag der Entschleunigung brauchen“.
Dementsprechend sei der freie Sonntag „ein hoher Wert in unserer Gesellschaft, ein Tag für die Familie, ein Tag der Besinnung, der Gemeinschaft, des Feierns“.