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Referat für Trauerpastoral

Verfassungsgerichtshof kippt Verbot von Beihilfe zum Suizid

Juristisch korrekt – menschlich eine Tragödie

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(pixabay)

Eine schwere Erkrankung, aber auch eine Behinderung ist mit Belastungen verbunden. Die Konfrontation mit der eigenen Endlichkeit kann tragende Strukturen zusammenbrechen lassen und zu existentieller Verzweiflung führen. Mit dem aktuellen Richterspruch wird dem Ruf nach Selbstbestimmung nachgekommen. Was bedeutet das für unsere Gesellschaft?

Der Mensch ist ein ständig „Suchender“. In existentiellen Krisen geht die darin enthaltene Logik verloren. Bruchstellen lassen sich nicht mehr zusammenfügen – der Sinn des Ganzen geht verloren.

Leidende Menschen haben ein erhöhtes Bedürfnis nach Zuwendung. Nicht nur was die Pflege anbelangt, sondern im Dasein - Schweigen und Verzweiflung aushalten und mittragen. Angehörige und Berufsgruppen in der Pflege verlangt diese Haltung sehr viel ab. Menschliche Zuwendung hat auch eine therapeutische Kraft und löst im Organismus eine psychologische Beruhigungsreaktion aus.

Auch wenn Ohnmacht und Sprachlosigkeit so manche Situation begleiten, so ist dies nicht Ausdruck von Inkompetenz, sondern ein Zeichen von Respekt und Demut, denn die betreuende Person bringt die Kraft auf, präsent zu bleiben und Beistand zu leisten.

Wie ist das bei suizidalen Gedanken? Welche Verantwortung trägt die Gesellschaft?

In Kärnten gibt es in den letzten Jahren von Seiten des Landes in Kooperation mit psychiatrischen Einrichtungen ein großes Angebot zur Thematik Suizidprävention. Aufklärung über suizidales Verhalten, Anlaufstellen und Hilfsangebote werden publik gemacht, betroffene Berufsgruppen und Angehörige werden daraufhin sensibilisiert. Suizidalität ist ein Zeichen einer Krankheit, aber auch eines der Überforderung.

Ist es somit wirklich ein „Liebesdienst“ an der Person, diese dabei zu unterstützen, wenn sie den Wunsch äußert, ihr Leben beenden zu wollen?

Astrid Panger
Referat für Trauerpastoral
der Diözese Gurk-Klagenfurt