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Augsdorf/Loga vas

Kommunionempfang • Sprejem obhajila

Gedanken und Gebet zur Vorbereitung auf den Kommunionempfang (Mag. Michael Golavčnik)

Vjišter Laubenbildstock in Aich-Dob: Deckenmalerei Glaube-Liebe-Hoffnung (© Foto: Peter Markovič, 1889)
Vjišter Laubenbildstock in Aich-Dob: Deckenmalerei Glaube-Liebe-Hoffnung (© Foto: Peter Markovič, 1889)

Die Vorbereitung des die Hl. Messe zelebrierenden Priesters sowie aller an der Hl. Kommunion Teilnehmenden ist von Anfang an in der Kirche ein großes Anliegen wie auch manchmal ein Problem gewesen.
Der Hl. Paulus spricht im 1. Korintherbrief (1 Kor 11,27-34) mit sehr klaren Worten darüber.
Deutlich ist also von Anfang an darauf hingewiesen worden, dass die Teilnahme an der Hl. Kommunion wie alle kirchlichen Handlungen mit der ganzen Kirche zu verbinden ist und verbunden bleibt. „Der Kommunionempfang hat daher wie die gesamte Feier der Eucharistie einen zuinnerst gemeinschaftlichen Charakter.“ (Quelle: http://www.eucharistie-online.de/liturgia_eucharistica.htm).

Die in der medialen Berichterstattung dieser Tage (vgl. Tiroler Tageszeitung, Mittwoch 18.04.2012: „Pfarrer verwehrt Kommunion“; sowie im ORF, 27.04.2012, http://www.tirol.orf.at/news/stories/2530665/: „Kirchenvolk boykottierte Pfarrer“) berichteten Konflikte zeigen, dass auch heute bezüglich des würdigen Empfangs der Hl. Kommunion großer Klärungs-, Orientierungs- und Handlungsbedarf besteht.

Ergänzend zu diesen aktuellen Medienberichten, die dazu neigen, den jeweiligen Pfarrer als engstirnigen Konfliktauslöser vorzuführen, ist bei einigen Mitgliedern des Volkes Gottes nicht auszuschließen, dass sie den gelegentlichen Empfang der Hl. Kommunion auch dazu benützen könnten, Konflikte mit dem Pfarrer oder der Kirche öffentlichkeitswirksam zu provozieren.

Bekanntlich ist der Kommunionempfang von katholischen Christinnen und Christen, die aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgetreten sind, wie auch der Kommunionempfang von christlich Getauften anderer christlicher Konfessionen, wie auch der Kommunionempfang von nicht christlich Getauften, und nicht zuletzt auch der Kommunionempfang von sog. Geschiedenen- Wiederverheirateten (für den Fall dass die vorausgegangene Ehe nach geltendem katholischen Kirchenrecht weiterhin besteht), nicht die Regel und in der Regel auch nicht erlaubt.
Für den gültigen Kommunionempfang ist eine mit Gott, mit sich, mit den Anderen und mit der Kirche versöhnte Glaubenshaltung immer noch eine gnaden- und segensreiche Voraussetzung.

Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die oben genannte Beschränkung zum Kommunionempfang für Geschieden Wiederverheiratete nicht bedeutet, dass sie grundsätzlich aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind. Die Zugangsbeschränkung zum Empfang der Hl. Kommunion ist also nicht gleich zu setzen mit einem Ausschluss aus der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft (sonst würden ja alle getauften Kinder und Jugendlichen, die noch nicht zur ersten Hl. Kommunion gegangen sind, als aus der Kirche Ausgeschlossene zu betrachten sein, was schlechthin nicht der Fall ist und Unsinn wäre).

Anders verhält es sich mit der Beschränkung des Kommunionempfangs für aus der Kirche Ausgetretene, da sie ja die für die Hl. Kommunion grundlegende Anerkennung und Zugehörigkeit zur kirchlichen Gemeinschaft aufgekündigt haben. Grundsätzlich gilt auch für sie, dass seitens der Glaubens- und Lebensgemeinschaft der Kirche die Einladung und Türe für eine versöhnte Rückkehr und einen gläubigen Neuanfang für sie offen bleibt und besteht.

Was nun die für die Christgläubigen allgemein bestehende Verpflichtung betrifft, die Hl. Kommunion auf würdige Weise zu empfangen, so findet sich besonders bei den älteren Kirchenmitgliedern noch die gute Gebetstradition eines persönlichen Gebetes vor dem Empfang der Hl. Kommunion.
In einigen Pfarren wird dieses Gebet (aus der Tradition der byzantinischen Liturgie in der hier folgender Form entwickelt) zur Vorbereitung auf den würdigen und gültigen Kommunionempfang gemeinsam gebetet.
Dieses Gebet leitet sich ab vom Vorbereitungsgebet des Priesters vor dessen Kommunionempfang. Dieses Gebet, „das auf keinen anklagend den Finger zeigt, sondern alle Versammelten als Sünder um das reiche Erbarmen bitten lässt“ (Kunzler, Michael: Liturge sein. Entwurf einer Ars celebrandi. 1. Aufl. 2007, 2. Aufl. Paderborn: Bonifatius Verlag, 2009, 538f.), wird im Folgenden zu Ihrer aller Gebetspraxis angeboten. Vielleicht findet es mit der Zeit auch wieder Eingang in die offizielle Liturgie der Hl. Eucharistie in Form eines gemeinsam gesprochenen Gebetes:

 

Ich glaube, o Herr, und bekenne:
Du bist in Wahrheit Christus,
der Sohn des lebendigen Gottes.
Du bist in die Welt gekommen,
um uns arme Sünder zu erretten.

Ich glaube und bekenne,
dass dieses Brot auf dem Altar
ist in Wahrheit Dein heiliger Leib,
in den Tod gegeben zu meinem ewigen Leben.

Ich glaube und bekenne,
dass dieser Wein im Kelch
ist in Wahrheit dein heiliges Blut,
vergossen für meine Auferstehung von den Toten.

So lade mich heute zu Deinem heiligen Gastmahl ein,
Du Sohn des lebendigen Gottes.
Ich will Dich nicht verraten wie Judas,
sondern wie der Schächer,
der zusammen mit Dir gekreuzigt worden ist,
bitte ich Dich um Dein reiches Erbarmen:
Gedenke meiner, Herr, in Deinem Reich.

Niemals zu Gericht und Verdammnis
gereiche mir die Teilnahme an der heiligen Kommunion,
sondern allein zur Heilung der Seele und des Leibes.
Gott, sei mir armen Sünder gnädig.