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„Lebensstil – Nachhaltigkeit – Ressourcenschonung“

Bischof Schwarz leitet Diözesanratssitzung in Klagenfurt

Der Diözesanrat kommt als beratendes Gremium des Diözesanbischofs zwei Mal im Jahr zur Sitzung zusammen. (© Foto: fotomax)
Der Diözesanrat kommt als beratendes Gremium des Diözesanbischofs zwei Mal im Jahr zur Sitzung zusammen. (© Foto: fotomax)

Klagenfurt, 11. 4. 13 (pgk). Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz wird am Samstag, dem 13. April, von 8.30 Uhr bis 16 Uhr die Frühjahrssitzung des Diözesanrates im Diözesanhaus in Klagenfurt (Tarviser Straße 30) leiten. Im Mittelpunkt der Sitzung steht das Thema „Lebensstil – Nachhaltigkeit – Ressourcenschonung“, das eines der strategischen Ziele im 2011 von Bischof Schwarz initiierten Leitbildprozess der Diözese Gurk „Mit Jesus Christus den Menschen nahe sein“ bildet. Der Kärntner Bischof wird im Rahmen der Diözesanratssitzung um ca. 9.15 Uhr in einem Impulsreferat zum Thema Nachhaltigkeit sprechen. Weitere Referenten sind Mag. Ernst Josef Sandriesser, Leiter des Referates für Schöpfungsverantwortung, zum Thema „Nachhaltigkeit und Schöpfungsverantwortung“, und DI Friedrich Breitfuss, Leiter der Bauabteilung der Diözese Gurk, zum Thema „Nachhaltigkeit – praktische Beispiele im Blick auf Bauökologie“.

Die mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Diözesanrates, der alle fünf Jahre mit Mitgliedern aus den 23 Dekanaten der Diözese neu zusammengesetzt wird, sind öffentlich. Der Diözesanrat der Diözese Gurk, in dem die Katholikinnen und Katholiken der Diözese repräsentiert sind, ist laut Statut „ein Gremium, das im kirchlichen Heilsdienst den Bischof in seinem Amt mitverantwortlich unterstützt“. Seine vornehmliche Aufgabe ist es, „was die Seelsorgearbeit betrifft, zu untersuchen, zu beraten und daraus praktische Folgerungen abzuleiten“. Dem Diözesanrat gehören unter der Leitung des Bischofs weitere 50 Personen an, die von Amts wegen, durch Wahl oder durch Ernennung bestimmt sind.
Der Diözesanrat fasst Beschlüsse und gibt Richtlinien und Empfehlungen, die durch die Bestätigung durch den Bischof Rechtswirksamkeit erlangen.