Bestattungswesen und Pfarrfriedhöfe • Pogrebna kultura in farna pokopališča
Pfarre St. Kanzian und Stein im Jauntal • Župnija Škocjan in Kamen v Podjuni
Die Pfarre St. Kanzian/ Škocjan ist die Friedhofshalterin von zwei Pfarrfriedhöfen:
- Pfarrfriedhof um die Pfarrkirche St. Kanzian
- Pfarrfriedhof um die Filialkirche St. Lorenzen
Die Pfarre Stein im Jauntal/ Kamen v Podjuni ist die Friedhofshalterin von einem Pfarrfriedhof:
- Pfarrfriedhof um die Friedhofskirche der Hl. Margarethe,
- der gegenüberliegende Friedhof mit Aufbahrungshalle gehört der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See.
Für die Bestattung (einschließlich Tragen) und für den Grabaushub auf allen Pfarrfriedhöfen ist in der Regel die Bestattung der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See zuständig, die ihren Sitz in der unmittelbaren des Pfarrfriedhofes St. Kanzian hat. Dort befindet sich auch die Aufbahrungshalle der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See. Trauerfeiern und Aufbahrungen in dieser vom Clemens Holzmeister erbauten und unter Denkmalschutz stehenden Aufbahrungshalle, werden direkt über die Bestattung St. Kanzian abgewickelt.
Handreichung und Information für Angehörige und für handlungsberechtigte Personen bei einem Todesfall:
- Kontaktieren Sie das zuständige Begräbnisinstitut: Bestattung St. Kanzian, Klopeiner Straße 5, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Anrufbereitschaft von 0-24 Uhr unter der Telefonnummer 0664 80 22 43 30 und teilen Sie Ihre Vorstellungen über Friedhof, Grabstätte, Begräbnistermin und Begräbnisablauf mit.
- Das Begräbnisinstitut stellt den Kontakt zum Pfarrvorsteher MMag. Michael Golavčnik (Tel. 0676/ 8772 7400) her und vereinbart den Begräbnistermin, den Ort der Grabstätte, die Grabbereitung, die Aufbahrung des Verstorbenen in der Aufbahrungshalle der Gemeinde, das Totengebet in der Regel am Vortag des Begräbnisses, das Trauergespräch mit dem Pfarrvorsteher, die Achttagverrichtung, etc.
- Festlegung des Begräbnistermines nur in Absprache mit dem Pfarrvorsteher und der Bestattung St. Kanzian oder einem anderem Begräbnisinstitut.
- Die grundsätzliche Zuständigkeit der pfarrlichen Friedhofsverwaltung für den Pfarrfriedhof St. Kanzian und St. Lorenzen bzw. Stein im Jauntal für alle Friedhofsangelegenheiten besteht gemäß der allgemeinen Friedhofsordnung der Diözese Gurk Klagenfurt. Deshalb erfolgt die Rücksprache der Bestattung St. Kanzian bezüglich der Lage der Gräber und dem Grabaushub stets mit der pfarrlichen Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit den Grabnutzungsberechtigten.
- Die Kosten des Begräbnissen (Grabaushub, Grabzudeckung, Träger) verrechnet Ihnen die Bestattung St. Kanzian entsprechend der dafür geltenden Tarife.
- Das Pfarramt St. Kanzian und Stein im Jauntal verrechnet Ihnen eine Stolagebühr (Begräbnisleitung, Kirchenanteil, Begräbnis- und 8-Tagesmesse, Geläute, Mesner- und Ministrantendienst), für die Entsorgung der Grabkränze € 5,00 je Stk. und der Blumengestecke € 3,00 je Stk. (Beschluss der Pfarrgremien steht noch an).
- Bei einer schon bestehenden Grabanlage muss der Grabnutzungsberechtigte den Abbau und die Zwischenlagerung der Grabeinfassung vor dem Grabaushub selbst oder durch ein Steinmetzunternehmen durchführen.
- Für eine Urnenbeisetzung sind natürlich abbaubare Urnen vorzusehen, die in einem Erdgrab auf den o.g. Pfarrfriedhöfen beigesetzt werden.
- Für die Begräbnisfeierlichkeiten bitten wir, sich auch über die liturgische Mitgestaltung des Begräbnisses Gedanken zu machen: biblische Lesungen, Fürbitten, gesangliche Mitgestaltung durch Chöre, musikalische Begleitung durch einen Organisten auf der Kirchenorgel oder durch weitere Instrumentalisten, eventuelle Traueransprachen von Vertretern öffentlicher Einrichtungen oder Vereinen etc.
- Kranzablösen für die Erhaltung der Pfarr- und Filialkirchen sowie Hl. Messen für die Verstorbenen werden von pfarrlichen ehrenamtlichen MitarbeiterInnen vor dem Begräbnis in der Pfarr- bzw. Filialkirche entgegengenommen. Die Begräbnismesse beträgt in der beiden Pfarren 12,00 Euro, die alle im Laufe der Zeit in der jeweiligen Pfarre gefeiert werden. Weiters kann auch ein Ewiglicht für 3,00 Euro für den Verstorbenen gespendet werden.
- Kranzablösen für andere Sinnagenturen bzw. Zwecke werden von der Pfarre nicht entgegengenommen, um ungerechtfertigten Vorwürfen und Ansprüchen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Dazu möge die angeführte Bankverbindung und der Zweck auf dem Trauerparte genügen.
- Wenn das zuständige Bestattungsunternehmen dies nicht von sich aus erbringt, ist der Pfarrverwaltung St. Kanzian eine Kopie der Sterbeurkunde des Verstorbenen ehebaldigst vorzulegen, um den Eintrag in die Matrikenbücher vornehmen zu können.
- In Absprache mit allen Beteiligten, sind wir bestrebt, eine würdige Begräbniskultur in den beiden Pfarren sicherzustellen.