Organisation

Region Feldkirchen - Mittelkärnten

4.Novelle zur 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Neue Richtlinien für Angebote außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit für Jugendliche bis 18 Jahre

Foto: Pixabay.com
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Mit 15. März sind aufgrund der 4.Novelle zur 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Angebote außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit für Jugendliche bis 18 Jahre unter den in der Verordnung genannten Voraussetzungen erlaubt:

  • Gruppengröße beträgt maximal 10 Personen bis 18 Jahre plus bis zu 2 volljährige Betreuungspersonen
  • Dazu können noch Personen kommen, die „für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind“ (also z.B. externe ReferentInnen)
  • Es dürfen mehrere Veranstaltungen parallel stattfinden, wenn durch räumliche und bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung eine Durchmischung der TeilnehmerInnen ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird
  • Ausreichende Größe der Räumlichkeiten
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen sowohl TeilnehmerInnen über 10 Jahre als auch BetreuerInnen ein aktuelles behördliches negatives Testergebnis vorweisen. Diese Testverpflichtung entfällt bei Veranstaltungen im Freien
  • Bei Vorliegen und Einhaltung eines Präventionskonzepts kann entweder der Abstand von 2 m zwischen den TeilnehmerInnen oder das Tragen einer FFP2-Maske oder normalem MNS (für TN unter 14 Jahren) entfallen. Kurz gefasst: 2 m Abstand: Keine Maske. Weniger als 2 m Abstand (z.B. bei Spielen): Maske.
  • Bei Gruppenstunden im Freien entfällt die Testverpflichtung, es sind jedoch entweder Masken zu tragen ODER der Mindestabstand einzuhalten!
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Dokumentationspflicht – Führen eines BesucherInnenbuches, einer Anwesenheitsliste o.ä, damit eine Rückverfolgung möglich ist sowie die Dokumentation der vorgelegten Testergebnisse. Wir empfehlen auch eine Dokumentation der Sitzplatzverteilung.

Im Downloadbereich finden Sie die Voraussetzungen für Durchführung außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit, das entsprechende Bundesgesetzblatt sowie eine Vorlage für ein Präventionskonzept, das auf die jeweilige Situation anzupassen ist.

Eine ungefähr einstündige Schulung zum Präventionskonzept bieten wir am Donnerstag, dem 18. März 2021 um 18.30 Uhr an.

Anmeldungen unter: matthias.obertautsch@kath-kirche-kaernten.at

So sehr wir diese Öffnungsmöglichkeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen begrüßen, so sehr bitten wir – mit Blick auf die Fallzahlen – weiterhin klug abzuwägen, welche Veranstaltungen notwendig sind und entsprechend vorsichtig zu agieren.