Organisation

Referat für Pfarrgemeinden

Pfarrgemeinderatswahl 2017

https://youtu.be/1yAtKPgP7tM
 (© Foto: PGRÖ)
(© Foto: PGRÖ)

Den Pfarrgemeinderäten gehören österreichweit ca. 45.000 Personen an, davon 30.000 gewählte Mitglieder. Die Zahl erhöht sich noch weiter, wenn man die fixen freiwilligen Mitarbeiter/innen von Arbeitsgruppen dazuzählt.

Die Größe des jeweiligen Pfarrgemeinderates hängt von der Größe der Pfarre ab - grundsätzlich sind aber mindestens 50% der Pfarrgemeinderäte per Wahl in das Gremium entsandt (die restlichen Mitglieder sind entweder von Amts wegen im PGR oder berufen bzw. entsandt). Der der Gemeinde vorstehende Priester einer Pfarre ist Teil des Pfarrgemeinderates und dessen Vorsitzender. Der Pfarrgemeinderat gestaltet des Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde. Für die verschiedenen Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat eine differenzierte Struktur mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten.

Am 19. März 2017 werden wieder rund 2500 Frauen und Männer in Kärnten per Wahl in die Pfarrgemeinderäte der Pfarren in unserer Diözese gerufen werden. Neben den gewählten Mitgliedern (rund 2/3) werden die Pfarrgemeinderäte durch amtliche Mitglieder (Priester, Diakone, Pastoralassistent/innen) und berufene/entsandte Mitglieder gebildet. Bei der letzten Wahl im Jahr 2012 sind übrigens mehr als 1/3 der Gewählten als neue Mitglieder in den Pfarrgemeinderat gekommen, der Anteil der Frauen unter den Gewählten stieg 2012 übrigens zum ersten Mal über 50% an. 

 Informationen zur PGR-Wahl (-vorbereitung) erhalten Sie unter www.kath-kirche-kaernten.at/ichbindafuer .