Die Hochfeste der Heiligen

von Mag. Klaus Einspieler

Hl. Josef in der Filialkirche Ebenfeld (© Foto: Foto: fotogard)
Hl. Josef in der Filialkirche Ebenfeld (© Foto: Foto: fotogard)

Nach dem Sonntag als wöchentlichem Pascha und dem jährlichen Osterfest wurde zunächst jener Menschen gedacht, die ihren Glauben an Christus mit der Hingabe ihres Lebens bezeugt haben. Das Gedächtnis einzelner Märtyrer wurde also früher liturgisch begangen als etwa Weihnachten oder die Feste der Gottesmutter Maria. Ihr Leben ist Teilhabe am Pascha, dem Tod und der Auferstehung Christi.

An dieser Stelle können nur die Hochfeste der Heiligen des Universalkalenders kurz erläutert werden. Es gilt, wie für alle anderen Anlässe, folgende Rangordnung:

 

  •   Hochfest (H)
  •   Fest (F)
  •   gebotener Gedenktag (G)
  •   nicht gebotener Gedenktag (g)


Das Hochfest des heiligen Josef (19. März)
Die Verehrung des heiligen Josef geht bis ins erste Jahrtausend zurück. Sie wurde später von den Franziskanern gefördert. Ab dem Ende des 15. Jh. wird das Fest des Heiligen in der gesamten Kirche gefeiert und erlangte schließlich immer größere Bedeutung.

Das Hochfest der Geburt Johannes des Täufers (24. Juni)
Die Gottesdienstordnung der Kirche kennt nur drei Geburtsfeste: die Geburt Christi, seiner Mutter Maria und Johannes des Täufers. Sonst wird in der Regel das Todesdatum oder ein anderer Anlass herangezogen, um das liturgische Gedächtnis eines Heiligen zu begehen.
Die Hinweise auf ein Fest Johannes des Täufers reichen bis ins vierte Jahrhundert zurück. Weil im Evangelium nach Lukas seine Geburt parallel zur Geburt Jesu dargestellt wird, entstand bald auch ein entsprechendes Fest. Gemäß lukanischer Chronologie wird es sechs Monate vor dem Weihnachtsfest, also zur Sommersonnenwende, begangen. Bräuche wie das Johannisfeuer ranken sich um das Fest. Auch der Märtyrertod des Täufers wird am 29. August als gebotener Gedenktag liturgisch begangen.

Das Hochfest der Apostel Petrus und Paulus (29. Juni)
Das Todesdatum der beiden Apostel ist nicht bekannt. Ihr Gedächtnis wird also an dem Tag gefeiert, an dem ihre Reliquien feierlich überführt worden sind. Es reicht nachweislich bis ins dritte Jahrhundert zurück. Von Rom ausgehend verbreitete sich die liturgische Verehrung rasch über die gesamte Welt.

Das Hochfest Allerheiligen (1. November)
Ein Gedächtnis aller Heiligen lässt sich im Osten bereits im 4. Jh. nachweisen. In Rom brachte die Einweihung des Pantheons, eines bislang heidnischen Tempels, zu Ehren aller Heiligen, einen kräftigen Impuls. Das Datum des Festes verlagerte sich jedoch erst unter dem Einfluss Englands und Irlands auf den 1. November.

Allerseelen (2. November)
Das liturgische Gedächtnis der Verstorbenen geht bis in 7. Jh. zurück. Als Geburtsstunde von Allerseelen darf jedoch das Jahr 998 betrachtet werden, als Abt Odilo von Cluny das festliche Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen für alle ihm unterstellten Klöster am 2. November anordnete.
Allmählich entwickelte sich der Brauch, dass die Priester an diesem Tag drei Messen feiern durften (wie an Weihnachten). Diese Gepflogenheit besteht bis heute, ist aber nicht mehr verpflichtend. Der Tag selbst ist zwar kein Hochfest, hat aber denselben Rang und verdrängt sogar die Feier des Sonntags.