Unterscheiden, begleiten und nicht urteilen

Förderung und Festigung der gesellschaftlichen Anerkennung der Familie

Andreas Henckel von Donnersmarck, Vorsitzender des Kath. Familienverbandes (© Foto: Privat)
Andreas Henckel von Donnersmarck, Vorsitzender des Kath. Familienverbandes (© Foto: Privat)

„Unterscheiden, begleiten und nicht urteilen, nicht Zustände festschreiben sondern Wege eröffnen“, so lässt sich die Synodenarbeit verstehen und lesen.

Papst Franziskus sagt, wir sind „auf dem Weg vor allem mit den Familien des heiligen Volkes Gottes, das auf der ganzen Welt verteilt ist.“ „In der jemand“, so der Hl. Vater weiter, „der Mühe hat, nicht ausgegrenzt, nicht zurückgelassen wird, sondern in der es ihm gelingt, Schritt mit den anderen zu halten, weil dieses Volk in der Gangart des Letzten unterwegs ist“.

Daraus ergibt sich der Grundauftrag des Katholischen Familienverbandes: die gesellschaftliche Anerkennung der Familie zu fördern sowie zu festigen und sich um ihre wirtschaftliche Sicherheit zu bemühen.
In der „Gangart des Letzten unterwegs sein“, ist eine deutliche Aufforderung, diesen Auftrag weiterzuentwickeln, mit dem Ja zur Familie z.B. stärker noch Solidarität zu den Schwachen zu zeigen, zu den nicht Geborenen sowie zu jenen, die am natürlichen Ende ihres Lebens stehen. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass diese Einstellung bereits in der Kernfamilie gefühlt und Kindeswohl an erste Stelle gesetzt wird. Das Kind erwartet Hilfe und Zuwendung in Form von spontaner und herzlicher Zuneigung, die Mutter und Vater ihm schenken. Liebe und Zuneigung sind das Grundgesetz der christlichen Familie, von ihr geht deshalb eine erzieherische und persönlichkeitsbildende Kraft auf die Gemeinschaft aus. Zustand und Zukunft der gesamten Gesellschaft haben dort ihren Ursprung!

Weil es aber perfekte Familien nicht gibt, weil die Liebe erlernt und gelebt werden muss, weil sie entsprechend den Lebensumständen die jede konkrete Familie durchmacht, sich zwischen Licht und Schatten entwickelt, haben die Synodenväter sich bewusst der Güte und Barmherzigkeit angeschlossen und festgehalten, dass nach den Lebenslagen der Familien unterschieden werden müsse. Dabei wurden die Forderungen auf Überwindung der kirchlichen Lehre über Ehe und Familie lebhaft und freimütig diskutiert und die sog. Familienvielfalt als Wirklichkeit von heute gedeutet. Dennoch – und dies verstehen wir als Auftrag und zugleich Leitbild für unseren Verband - ist die Institution Familie und die auf Einheit und Unauflöslichkeit gegründete Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, als grundlegende Basis der Gesellschaft gewürdigt worden.

Für uns im Katholischen Familienverband Kärnten ist das Ergebnis der Synode also auch Ermutigung in der Arbeit gemäß unserer Präambel fortzufahren: „… weil eine auf Familien basierende Gesellschaft glücklicher ist, sowie zufriedener und stabiler. Gelingendes Familienleben ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft. Damit liegt es auch in der Verantwortung von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kirche, kinder- und familienfreundliche Strukturen zu schaffen.“
Ein wichtiges Anliegen auf diesem Weg ist unsere Forderung, dass zum Wohl des Kindes und auf Basis des Gleichheitsprinzips echte Wahlfreiheit für Eltern in der Betreuung ihrer Kinder erreicht wird. Dies beinhaltet die Anerkennung und finanzielle Gleichstellung für die Betreuung innerhalb und außerhalb der Familie.

Die Kirche hat in der Synode die Schwierigkeiten und Zweifel ins Licht des Glaubens gestellt und damit Lebendigkeit bewiesen. Dies soll dem Katholischen Familienverband, uns allen, Ansporn sein, Christsein mutig wieder als gestaltende Kraft im Leben des Einzelnen und der Gesellschaft zu begreifen und zu leben – „Ihr seid das Salz der Erde“.

Andreas Henckel von Donnersmarck
Vorsitzender des Kath. Familienverbandes Kärnten