Die EHE - Einander lieben und treu sein – bis der Tod uns scheidet

von Ehe- und Familienseelsorger P. Reinhold Ettel

“Nimm diesen Ring als Zeichen meiner Liebe und Treue.“ (© Foto: morguefile.com / earl53)
“Nimm diesen Ring als Zeichen meiner Liebe und Treue.“ (© Foto: morguefile.com / earl53)

„Einander lieben und treu sein – bis der Tod uns scheidet.“ Das versprechen die Partner bei der kirchlichen Trauung. Es darf mit Recht angenommen werden, dass dies von den Brautpaaren bei ihrer Hochzeit auch so gemeint ist und erhofft wird. 

Eine tiefe Sehnsucht

Es entspricht der Sehnsucht der Partner nach einer dauerhaften, verbindlichen Beziehung, in der sie sich wahrgenommen, ernst genommen, wertgeschätzt und geliebt erleben, möglichst ohne Bedingungen – „einfach so wie ich bin“. Das 2. Vatikanische Konzil umschreibt die Ehe als „umfassende Lebens- und Liebesgemeinschaft eines Mannes und einer Frau.“ „Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe [wurde] vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt . . . Gott selbst ist Urheber der Ehe“ (GS 48, 1).

Berufung zum Lieben

Die Ehe entspricht – gemäß der biblischen Botschaft und jüdisch-christlichen Überzeugung - der grundlegenden Berufung des Menschen zur Liebe: Gott, der den Menschen aus Liebe erschaffen hat, hat ihn auch zur Liebe berufen, welche die angeborene, grundlegende Berufung jedes Menschen ist. Der Mensch ist ja nach dem Bild Gottes erschaffen, der selbst Liebe ist. Da ihn Gott als Mann und Frau geschaffen hat, wird ihre gegenseitige Liebe ein Bild der unverbrüchlichen, absoluten Liebe, mit der Gott den Menschen liebt. Diese ist in den Augen des Schöpfers gut, ja sehr gut. Die eheliche Liebe wird von Gott gesegnet und dazu bestimmt, fruchtbar zu sein und sich im gemeinsamen Werk der Verantwortung für die Schöpfung zu verwirklichen: „Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch“ (Gen 1, 28). (vgl. KKK 1604)

Erotische Liebesbegegnung

Als Gemeinschaft von Frau und Mann ist ihr Miteinander grundlegend erotisch geprägt. Ihre Liebe und Zuwendung werden in der Vielfalt einer erotischen Beziehungskultur entsprechende Ausdrücke finden – in zärtlichen Berührungen, Umarmungen bis zum intimen „Eins Werden“ (biblisch: „ein Fleisch werden“ vgl. Mk 10, 8) im Geschlechtsverkehr. Dieses intime sexuelle Einswerden hat seinen ehrlichen Platz in einer verbindlichen, auf Dauer angelegten Liebesgemeinschaft.

Ein Sakrament der Kirche

Bei der kirchlichen Trauung geben eine Frau und ein Mann, die bereits durch das Sakrament der Taufe in einer besonderen Lebens- und Liebesbeziehung mit dem drei-einigen Gott berufen sind, „vor Gottes Angesicht“ einander ihr Ja-Wort. Ihr Lebens- und Liebesbund wird damit hineingenommen in die Liebesbeziehung mit Gott.
Nach christlich-katholischen Verständnis ist diese treue Liebesbeziehung und von einer Frau und einem Mann der bevorzugte, wirkungsvolle Hinweis  für den treuen, unwiderruflichen Liebesbund Gottes mit den Menschen bzw. Christi mit seiner Kirche. Das meint die Ehe als ein Sakrament in der Kirche und für die Kirche.

Kirchliche Trauung

Entscheidend für das Zustandekommen eines Ehebundes ist der Wille der beiden Partner, miteinander den umfassenden Lebens- und Liebesbund einzugehen. Damit so ein Ehebund (kirchenrechtlich) gültig besteht, ist von der Kirche vorgeschrieben, dass ein beauftragter Priester oder Diakon, in Gegenwart von zwei Trauzeugen, assistiert.
Als wesentliche Merkmale für eine Ehesakrament gelten: die Gemeinschaft von einer Frau und einem Mann (Ausschließlichkeit), die Bindung auf Dauer (Unauflöslichkeit) und die Bereitschaft, Leben weitergeben zu wollen (Bereitschaft zur Zeugung von Nachkommenschaft). –  Bei Fehlen eines Wesensmerkmales – oder eines anderen konstitutiven Merkmales – erfolgt keine gültige Eheschließung (eine Annullierung = Feststellung der Nichtigkeit)
Auf dem zivilen Standesamt wird ein Ehe-Vertrag geschlossen (auch mit der Intention: auf Dauer); dieser Vertrag kann von den Vertragspartner auch wieder aufgelöst werden. Bei der kirchlichen Trauung wird ein Ehe-Bund eingegangen, der in das Liebesbündnis mit Gott „hineingenommen“ ist und deshalb nicht von den Menschen aufgehoben werden kann – „bis der Tod uns scheidet“.  „Was vor Gott verbunden ist, kann der Mensch nicht trennen.“ (vgl. Mk 10,9)

Dennoch, auch bei ehrlicher Absicht für die Ehe und im Vertrauen in Gottes Gnade kann es zum Zerbrechen und Scheitern in der Ehebeziehung kommen. Das „Sakrament der Ehe“ ist kein „Garantieschein“ für das sichere Gelingen einer glückenden Beziehung.

 

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