Wir wollen heiraten? Welche Dokumente sind vorzulegen?

Folgende Dokumente sind als Grundlage für die Aufnahme des Trauungsprotokolls beizubringen: 

o ein amtlicher Lichtbildausweis, falls die Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind 

o Geburtsurkunde 

o Meldenachweis

Von Personen, die in einer standesamtlich geschlossenen Ehe leben: 

o die staatliche Heiratsurkunde 

Von getauften Personen zusätzlich: 

o Taufschein - zur Feststellung der Taufpfarre ▪ Wenn Braut und/oder Bräutigam in der Protokoll aufnehmenden Pfarre getauft sind, ist das Taufbuch einzusehen. 

o Aktueller Taufschein (nicht älter als 3. Monate)- bei Taufpfarren im Ausland zur Feststellung der aktuellen Religionszugehörigkeit und des aktuellen kirchlichen Standes (laut Eintrag im Taufbuch) 

Im Ausland getaufte/n Person/en hat/haben einen aktuellen - ev. auch überbeglaubigten - Taufschein beizubringen. 

Wurde die Person getauft und kann ein Taufschein, bzw. eine Taufscheinergänzung nicht beigebracht werden (z.B. Matriken in der Taufpfarre durch kriegerische Ereignisse zerstört), ist eine „Eidesstattliche Erklärung“ (Formular TAU-80) abzugeben und zu unterzeichnen. 

o Eidesstattliche Erklärung zur Feststellung der Taufe 

Nicht getaufte Person: 

o Auszug aus dem Geburtenbuch („Ehefähigkeitszeugnis“ des Standesamtes, wenn 

keine staatliche Ehe vorliegt)

Bei einer Vorehe der Braut / des Bräutigams sind folgende Dokumente vorzulegen: 

o die staatliche Heiratsurkunde 

o das Dokument über die Scheidung mit Bestätigung der Rechtskraft 

o der Taufschein Ehepartner/in (wenn beibringbar) 

o der Trauungsschein (bei kirchlicher Vorehe) 

o die Urteile beider Instanzen, wenn die kirchliche Ehe von zwei kirchlichen Gerichten für ungültig erklärt wurde Gegebenenfalls weitere kirchliche Entscheidungen, Urteile, Reskript, … 

o die Sterbeurkunde Ehepartner/in bzw. eine staatliche Todeserklärung